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Ein Präventions-Kit für einen belästigungsfreien Arbeitsplatz

Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz ist in der Schweiz nach wie vor eine Realität. Gerade kleineren Unternehmen fehlt es oft an den notwendigen Ressourcen, die gesetzlich verankerten Präventionsmassnahmen umzusetzen. Deshalb stellt die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) ein kostenloses, schlüsselfertiges Kit für Unternehmen zur Verhinderung sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz zur Verfügung.

Artikel 4 des Gleichstellungsgesetzes (GlG) verbietet sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitgebende sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und sexuelle Belästigung zu verhindern (Art. 6 Abs. 1 Arbeitsgesetz und Art. 328 Abs. 1 Obligationenrecht). Um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, müssen Arbeitgebende präventive Massnahmen ergreifen. Diesen Verpflichtungen möchten viele Unternehmen nachkommen, verfügen jedoch nicht über die erforderlichen Ressourcen.

Die im Jahr 2019 erschienene Erhebung von gfs.bern zeigt, dass sich 40 Prozent der befragten Frauen in ihrem Alltag Sorgen machen, sexuell belästigt zu werden. Mehr als die Hälfte (59 Prozent) hat eine Belästigung in Form von unerwünschten Berührungen, Umarmungen oder Küssen erlebt. Aus der Studie «Risiko und Verbreitung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Eine repräsentative Erhebung in der Deutschschweiz und der Romandie» (Strub/Schär-Moser 2008) geht hervor, dass sich 28.3 Prozent der in einer repräsentativen Erhebung befragten Frauen und 10 Prozent der Männer bezogen auf das gesamte Erwerbsleben sexuell belästigt fühlen. Auch wenn die letzte Studie zu sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz bereits einige Jahre zurückliegt: Es ist an der Zeit, sexuelle und sexistische Belästigung schweizweit anzugehen.

Die SKG, der Zusammenschluss aller Fachstellen und Büros für die Gleichstellung der Kantone und Städte, hat deshalb ein Präventions-Kit für einen belästigungsfreien Arbeitsplatz entwickelt. Das Präventions-Kit steht auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung, ist kostenlos und  kann auf der Webseite der SKG heruntergeladen werden (www.equality.ch).

Drei Informationsblätter, ein Leitfaden und eine Grundsatzerklärung

Ein Leitfaden erläutert, wie das Kit im Unternehmen eingesetzt werden kann. Drei Informationsblätter informieren jeweils Geschäftsleitung, Führungskräfte und HR sowie alle Mitarbeitenden über Erscheinungsformen von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz, gesetzliche Bestimmungen und Handlungsmöglichkeiten. Eine Grundsatzerklärung dient als Beispiel und kann aufs Unternehmen angepasst werden.

Filme

Zwei Filme laden dazu ein, Erscheinungsformen von sexueller und sexistischer Belästigung zu erkennen. Sie thematisieren Aufgaben, Rollen und Pflichten von Arbeitgebenden gegenüber ihren Mitarbeitenden und die gemeinsame Verantwortung von Mitarbeitenden untereinander.

E-Learning-Tool

Ein vom Kanton Genf entwickeltes E-Learning- Tool dient dazu, Erscheinungsformen zu erkennen, in verschiedene Rollen zu schlüpfen, Handlungsmöglichkeiten zu erproben und Rechte, Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten nochmals in Erinnerung zu rufen. Eine Zusammenfassung rundet die ELearning- chulung ab.

Ergänzende Materialien

Ergänzend dazu stellt die SKG Plakate zur Verfügung, die im Unternehmen aufgehängt werden können und auf das Thema aufmerksam machen.

Ziel des Kits ist es, Unternehmen und Organisationen in der  Schweiz ein Instrument anzubieten, das die Möglichkeit bietet, Mitarbeitende regelmässig über sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz zu informieren. Mit dem Kit sollen Unternehmen dazu ermutigt  werden, sexuelle und sexistische Belästigung zu thematisieren, Abläufe zu implementieren und interne oder externe Anlaufstellen zu benennen. Mit dem Kit will die SKG dazu beitragen, die Prävention auf diesem  Gebiet zu stärken.

Die SKG dankt dem Bund für die finanzielle Unterstützung des Präventions-Kits mit Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsbüro des Kantons Genf für die Leitung des  Projekts in Zusammenarbeit mit dem Kanton Tessin und der Stadt Zürich.

Zusätzliche Informationen