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Elektronisches Auskunftsportal für das Grundbuch

Neu können Banken, Versicherungen und weitere Berechtigte Auskünfte aus den Grundbüchern der Gemeinden von Appenzell Ausserrhoden selber direkt elektronisch beziehen. Möglich macht dies das Grundstückinformationssystem "Terravis", dem sich der Kanton angeschlossen hat.

Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über Eigentümerschaft, Erwerbsdatum, Fläche, Grundlasten und Dienstbarkeiten eines Grundstücks. Bis anhin konnten Grundbuchauszüge schriftlich oder per Onlineformular bestellt werden; die Zustellung erfolgte per Post. Der Ausserrhoder Bevölkerung stehen auch künftig nur diese Wege für die Bestellung eines Grundbuchauszugs offen. Insbesondere Banken, Pensionskassen und Versicherungen haben aber neu die Möglichkeit, den Grundbuchauszug selbst und direkt elektronisch über das Internet zu beziehen. Auch kantonale und kommunale Amtsstellen, welche Grundbuchdaten für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, sollen das Auskunftsportal nutzen können.

Appenzell Ausserrhoden hat sich dafür dem Auskunftsportal "Terravis" angeschlossen. "Terravis" ermöglicht eine wesentlich einfachere Abwicklung von Hypothekar- und Grundstückgeschäften über eine einzige Plattform. Voraussetzung zur Aufschaltung des Auskunftsportals ist die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs. Diese ist in allen Gemeinden bis auf Hundwil bereits erfolgt. Für das Grundbuchamt Hundwil kann "Terravis" erst zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden, da die Einführung noch in Vorbereitung ist.

Einen wesentlichen Beitrag zur Einführung des Auskunftsportals leistete die AR Informatik AG (ARI). Dank der in den letzten Jahren vollzogenen Vereinheitlichung und Standardisierung der Informatikumgebungen von Kanton und Gemeinden konnte das Projekt koordiniert realisiert werden.

Die Hoheit über die Grundbuchdaten bleibt beim Kanton bzw. bei den Gemeinden. Schweizweit sind bereits 18 Kantone auf "Terravis" aufgeschaltet. Betrieben wird die Plattform von der SIX Terravis AG. Die gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit der Kantone mit einer privaten Betreibergesellschaft - und somit auch für die Implementierung von "Terravis" - hat das eidgenössische Parlament Mitte Dezember 2017 geschaffen. Damals hat es einer Änderung des Zivilgesetzbuches zur Modernisierung und Digitalisierung des Zivilstandsregisters und des Grundbuches zugestimmt.

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