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Erstmalige Veranstaltung für klassische Stiftungen

v.l.n.r.: Regierungsrat Hansueli Reutegger, Claudia Graf (Leiterin kant. Stiftungsaufsicht), Prof. Dr. iur Dominique Jakob, stv. Landammann Alfred Stricker, Ratschreiber Roger Nobs.

Das Departement Inneres und Sicherheit hat erstmals die Stiftungsräte der kantonalen klassischen Stiftungen zu einer gemeinsamen Veranstaltung eingeladen. Prof. Dr. iur. Dominique Jakob, Ordinarius für Privatrecht und Leiter des Zentrums für Stiftungsrecht an der Universität Zürich, referierte über aktuelle Entwicklungen des Stiftungsrechts des Bundes. Im Anschluss daran benutzten die anwesenden Stiftungsratsmitglieder die Gelegenheit zu einem Austausch mit dem Referenten, einer Vertretung des Regierungsrates und der Stiftungsaufsicht.

Der stv. Landammann Alfred Stricker freute sich, zahlreiche Vertretungen der Stiftungsräte der kantonalen klassischen Stiftungen begrüssen zu dürfen. Zu einem Anlass in dieser Art im Kanton wurde erstmals eingeladen. Er betonte die Wichtigkeit der Aufgaben von Stiftungen: Sie stehen im Dienst der Gesellschaft und investieren ihre Mittel sorgfältig, verantwortungsbewusst und mit möglichst viel Nutzen. Er benutzte die Gelegenheit, den Stiftungsräten für ihr Engagement zu danken. Appenzell Ausserrhoden steht mit Blick auf die Stiftungsdichte an achter Stelle (20.5 Stiftungen auf 10'000 Einwohner). Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 15.5 Stiftungen auf 10'000 Einwohner.

Im ersten Teil der Veranstaltung referierte Prof. Dr. iur. Dominique Jakob, Ordinarius für Privatrecht und Leiter des Zentrums für Stiftungsrecht an der Universität Zürich, über aktuelle Entwicklungen des Stiftungsrechts auf Bundesebene. Auch er wies darauf hin, dass Stiftungen wichtig sind, zunehmend auch wichtiger werden für die Gesellschaft; sie können anders agieren als der Staat. Er orientierte über die Revision des Schweizer Stiftungsrechts, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Aus seiner Sicht ist mit dieser Reform nicht viel gewonnen, es fehlt ihr an Nachhaltigkeit. Es bleibt bei wenigen Reformpunkten. Wichtige Anliegen (so eine gesetzliche Honorierungsmöglichkeit für Stiftungsorgane) wurden nicht aufgenommen. Für ihn sieht eine Stärkung des Stiftungsstandortes Schweiz anders aus. Ausserdem ging er kurz auf weitere aktuelle Entwicklungen im Stiftungsrecht ein, namentlich auch auf die Änderung des Aktienrechts. Diese sieht u.a. eine Pflicht zur Offenlegung der Vergütungen von Stiftungsrat und Geschäftsleitung gegenüber der Aufsichtsbehörde vor. Diese Revision tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Im zweiten Teil der Veranstaltung bestand bei einem Apéro Gelegenheit für einen ungezwungenen Austausch und eine gegenseitige Vernetzung. Die anwesenden Stiftungsratsmitglieder, der Referent, Regierungsrat Hansueli Reutegger, Ratschreiber Dr. iur. Roger Nobs und Claudia Graf, die Leiterin der kantonalen Stiftungsaufsicht, diskutierten anregend und nutzten die Möglichkeit, in diesem Rahmen in gegenseitigen Kontakt zu kommen.

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