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Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2020/2021

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat die Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2020/2021 erlassen. Die Ausserrhoder Jagd beginnt am 7. September 2020. Der Jagdplan 2020 sieht den Abschuss von 502 Rehen, 40 Hirschen und 14 Gämsen vor, dabei wird im Sturmschadengebiet der Gemeinden Stein und Hundwil der Jagddruck auf Rehe erhöht.

Die Ausserrhoder Jagd beginnt am Montag, 7. September 2020 mit der Niederjagd auf das Rehwild. Ebenfalls wird dann die dreiwöchige, erste Jagdperiode auf Rotwild (Hirsche) und Gämsen eröffnet. Die Rehwildjagd endet am 7. November 2020; die zweite Jagdperiode auf Rotwild ist vom 9. bis 28. November 2020 vorgesehen. Für den Dachs und das Wildschwein wird der Jagdbeginn auf den 1. Juli 2020 vorgezogen. Beendet wird die Jagd auf den Dachs am 15. Januar 2021 und auf das Wildschwein am 30. Januar 2021.

Der Rehbestand und auch die Menge der von Rehen angefressenen und verletzten Jungbäume sind vergleichbar mit dem Vorjahr. Besonders gefährdet durch den Rehfrass sind jedoch die grossen Jungwaldflächen, welche nötig sind für die Wiederherstellung der Sturmschäden in den Wäldern der Gemeinden Hundwil und Stein. Deshalb soll das Rehwild in diesen Gemeinden verstärkt bejagt werden. Dazu wird dort ein Schwerpunktbejagungsgebiet ausgeschieden, in welchem 30 Rehe zusätzlich freigeben werden. Folgende Abschusszahlen wurden festgelegt: Im Jagdbezirk Hinterland 270 Rehe, im Jagdbezirk Mittelland 147 Rehe und im Jagdbezirk Vorderland 85 Rehe. Die Abschusszahlen beim Gamswild bewegen sich mit 14 Gämsen im gesamten Kantonsgebiet auf dem Niveau des Vorjahres.

Der Rotwildbestand ist im gemeinsamen Lebensraum der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen unvermindert hoch. Seit 2016 koordinieren die Jagdverwaltungen der drei Kantone die Bestandeserhebung und die Jagdplanung für das Rotwild im gemeinsamen Wildraum. Eine Erhebung der Wildhut der drei Kantone mittels Wärmebildgeräten vom 2. April 2020 zeigte, dass der Rotwildbestand gesamthaft vergleichbar hoch ist wie im Frühling 2019. Der Abschuss wird deshalb gleich angesetzt wie im Vorjahr. Im ganzen Kanton sind mindestens 30 Alt- und Schmaltiere und maximal 10 Stiere oder Spiesser zum Abschuss frei.

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