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Kanton und Gemeinden intensivieren Integrationsförderung

Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen sollen sich rascher in die Arbeitswelt integrieren können. Damit wird auch die Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduziert. Zu diesem Zweck haben sich Bund und Kantone auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt. Das kantonale Integrationsprogramm 2018-2021 (KIP II) bleibt gültig und wird mit weiteren Integrationsmassnahmen ergänzt.

Die Integrationsagenda sieht vor, die im zweiten kantonalen Integrationsprogramm (KIP II) festgelegten Massnahmen zeitlich vorzuziehen und sie zu intensivieren. Die Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen sollen von einer durchgehenden Fallführung profitieren. Das Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda in Appenzell Ausserrhoden wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Soziales und der Beratungsstelle für Flüchtlinge erarbeitet. Die Vereinbarung mit dem Bund, Staatssekretariat für Migration (SEM), wurde von allen 20 Gemeinden und vom Regierungsrat genehmigt.

Ziel der Integrationsagenda ist, dass zwei Drittel der 16- bis 25-jährigen fünf Jahre nach der Einreise in einer nachobligatorischen Ausbildung und rund die Hälfte aller Erwachsenen in den ersten Arbeitsmarkt integriert sind. Damit soll eine längerfristige und nachhaltige Selbständigkeit und Unabhängigkeit von der Sozialhilfe gewährleistet werden. Ein weiterer Fokus liegt bei der sprachlichen Integration und den Kenntnissen von Land und Kultur. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Kinder im Vorschulalter gerichtet: 80 % von ihnen sollen sich beim Eintritt in den Kindergarten in deutscher Sprache verständigen können.

Die Umsetzung dieser Ziele wird durch Fördermassnahmen wie Erstinformationsgespräche, Potentialabklärungen, Sprachförderung, Förderunterricht, berufsvorbereitende Kurse oder Arbeitsmarkteinsätze unterstützt. Zudem wird gewährleistet, dass regelmässig Standortbestimmungen stattfinden und die beteiligten Stellen sich über das weitere Vorgehen austauschen.

Rückwirkend per Mai 2019 stehen pro Flüchtling bzw. vorläufig aufgenommene Person 18'000 Franken für sechs Jahre zur Verfügung. Bis anhin betrug die Integrationspauschale 6'000 Franken. Die Gemeinden erhalten so mehr Spielraum, aber auch einen verbindlichen Auftrag zur Intensivierung der Integrationsförderung.

Exkurs: Integrationsförderung

Der Bund entwickelt zusammen mit den Kantonen die strategische Ausrichtung der Integrationsförderung. Es ist im Interesse aller, dass sich die längerfristig in der Schweiz anwesenden Ausländerinnen und Ausländer integrieren. Durch die Integration sollen sie in der Lage sein, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in der Schweiz teilzunehmen. Für die Entwicklung und Umsetzung der Massnahmen vor Ort sind die Kantone zuständig. Neben der Förderung in den Regelstrukturen (Schulen, Berufsbildung, Arbeitsmarkt etc.) unterstützt der Bund die spezifische Integrationsförderung durch Programmvereinbarungen - sogenannte kantonale Integrationsprogramme (KIP). Zusätzlich zu der bestehenden Vereinbarung wurde die Integrationsagenda speziell für die Bedürfnisse von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen lanciert.

Mehr Infos

Mehr Infos zur Integrationsförderung erhalten Sie auf der Webseite der Abteilung Chancengleichheit.

Zusätzliche Informationen