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Kein Eintreten auf Stimmrechtsbeschwerde der IG Tüüfner Engpass

Die Ende 2019 eingereichte Volksinitiative zur Abstimmung über die Doppelspur in Teufen bleibt ungültig. Der Ausserrhoder Regierungsrat tritt nicht auf die Stimmrechtsbeschwerde der IG Tüüfner Engpass ein.

Die IG Tüüfner Engpass hat im Dezember 2019 bei der Gemeinde die Volksinitiative zur Abstimmung über die Doppelspur in Teufen eingereicht. Im März 2020 hat der Gemeinderat diese Initiative für ungültig erklärt und auf das Gesetz über politische Rechte verwiesen. Die Volksinitiative wolle mit der Abstimmung über die Doppelspur ein Projekt verhindern, auf das die Gemeinde rechtlich und finanziell "nur beschränkten Einfluss" ausüben könne, so die Gemeinde Teufen.

Der Rechtsvertreter der IG hat daraufhin beim Regierungsrat Beschwerde gegen diesen Entscheid erhoben. Für die Beschwerdeerhebung gilt eine Frist von drei Tagen. Die Beschwerde der IG aber ist verspätet eingegangen.

Der Regierungsrat tritt deshalb nicht auf die Beschwerde der IG Tüüfner Engpass ein. Die Volksinitiative zur Abstimmung über die Doppelspur in Teufen bleibt damit ungültig.

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