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Kinderbetreuungsgesetz für Kantonsrat verabschiedet

Symbolfoto Kinder

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum Kinderbetreuungsgesetz ausgewertet. Eine breite Mehrheit begrüsst, dass die familienergänzende Kinderbetreuung künftig durch staatliche Beiträge an Eltern unterstützt wird. Der Regierungsrat hat den Gesetzesentwurf teilweise geändert, hält im Wesentlichen jedoch an seinem Vorschlag fest und unterbreitet ihn nun dem Kantonsrat. Mit dem Kinderbetreuungsgesetz soll ein zentrales Ziel aus dem Regierungsprogramm 2020–2023 erfüllt werden.

Der Regierungsrat will die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern und den Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft angemessen Rechnung tragen. Die repräsentative Bevölkerungsbefragung «Familienmonitoring Appenzell Ausserrhoden» hatte 2017 gezeigt, dass die finanzielle Unterstützung der ausserfamiliären Kinderbetreuung ein breites Anliegen ist. Der Regierungsrat setzte sich deshalb im Regierungsprogramm 2020–2023 das Ziel, bis 2023 gesetzliche Grundlagen sowie ein Finanzierungsmodell für erwerbskompatible Tagesstrukturen zu schaffen. Die Finanzierung in Appenzell Ausserrhoden soll auf eine verbindliche und damit auch nachhaltige gesetzliche Basis gestellt werden.

Dieses Ziel wurde vom Regierungsrat zeitlich stark priorisiert, weil der Kanton und die Gemeinden von Bundessubventionen bis zu 5 Millionen Franken profitieren können, wenn das Kinderbetreuungsgesetz wie geplant am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Die Auswertung der Vernehmlassung zeigt nun, dass das Kinderbetreuungsgesetz grundsätzlich begrüsst und das vorgeschlagene Subventionsmodell (Subjektfinanzierung durch Beiträge an Eltern) bejaht wird.

Die Kosten für die öffentliche Hand werden auf jährlich 4,28 Millionen Franken geschätzt. Teilweise wurde Kritik am Kostenschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden geäussert. Der Regierungsrat hält am Vorschlag 75 % Gemeinden und 25 % Kanton fest, will die Vollzugsstelle neu aber beim Kanton statt bei den Gemeinden ansiedeln. Vereinzelt wurde eingebracht, dass die Subjektfinanzierung mit einer verpflichtenden Objektfinanzierung (direkte Beiträge an Betreuungseinrichtungen) zu ergänzen sei. Der Regierungsrat sieht davon ab; die Gemeinden sind aber auch nach Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgesetzes frei, entsprechende Unterstützungen an Einrichtungen vorzusehen.

Interessierte können die Unterlagen hier online abrufen.

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