Inhalt

News Suchergebnis

Kommission fordert Arbeitszeitentlastung ab 55 Jahren im neuen Volksschulgesetz

Die kantonsrätliche Kommission Bildung und Kultur (KBK) hat die Beratung der Totalrevision des Volksschulgesetzes abgeschlossen. Die KBK ist grundsätzlich der Ansicht, dass der regierungsrätliche Entwurf gelungen ist. Die Kommission legt den Fokus auf die Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit, die bereits ab dem 55. Altersjahr und für alle Pensen gelten soll. Zudem beantragt die KBK, dass sich der Kanton stärker an den Kosten für die verstärkten Massnahmen beteiligt.

Die KBK begrüsst, dass die lange erwartete Totalrevision des Volksschulgesetzes nun vorliegt. Aus Sicht der Kommission ist die Revision schlank gehalten und konzentriert sich auf die wichtigsten Aspekte. Viele relevante Punkte werden in der Verordnung geregelt. Der Zeitplan sieht vor, dass das totalrevidierte Volksschulgesetz auf das Schuljahr 2023/2024 in Kraft gesetzt wird.

Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit für ältere Lehrpersonen

Die KBK unterstützt grossmehrheitlich die Arbeitszeitentlastung für die Lehrpersonen. Die meisten Branchen kennen eine Reduktion der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmende. Die Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit ist ein wichtiger Faktor hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit von Appenzell Ausserrhoden, da die umliegenden Kantone ebenfalls die Arbeitszeitentlastung kennen. Sie ist ein zentrales Element der Totalrevision, das nun endlich angegangen werden muss. Die Arbeitszeitentlastung kann dem drohenden Mangel an Lehrpersonen im Kanton und in den Gemeinden entgegenwirken, da ältere Lehrpersonen eher bleiben, wenn ihr Pensum bei gleichbleibendem Lohn reduziert wird. Die Arbeitszeitentlastung soll für alle Lehrpersonen, unabhängig von ihrem Pensum, ab dem 55. Altersjahr gewährt werden. In der Privatwirtschaft und bei der kantonalen Verwaltung erhalten viele schon ab dem 50. Altersjahr eine zusätzliche Woche Ferien.

Gleicher Kostenteiler für verstärkte Massnahmen und Begabtenförderung

Bei den verstärkten Massnahmen (unter anderem Förder-, Beratungs- und Begleitangebote) für Lernende mit besonderen Bedürfnissen übernimmt der Kanton gemäss Entwurf des Regierungsrates 50 Prozent der Kosten, bei der Begabtenförderung 75 Prozent. Die Kommission fordert eine Gleichbehandlung: Der Kanton soll auch für die Kosten der verstärkten Massnahmen 75 Prozent übernehmen. Es ist aus Sicht der Kommission ungerecht, dass die Begabtenförderung mit einem höheren Anteil als die Förderung von Lernenden mit besonderen Bedürfnissen unterstützt wird. Wenn sich der Kanton zu einer integrativen Schule bekennt und diese fördern will, muss er auch einen höheren Anteil der Finanzierung tragen. Mit dem neuen Kostenteiler sollen die Gemeinden finanziell entlastet und die Kosten für die verstärkten Massnahmen solidarisch auf eine grössere Gemeinschaft verteilt werden.

Finanzielle Auswirkungen für Kanton und Gemeinden

Ein zentraler Punkt bei der Beratung des Volksschulgesetzes in der KBK waren die unterschiedlichen Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden. Die Kommission war sich einig, dass das historisch gewachsene System nicht grundlegend umgebaut oder angepasst werden soll. Konkret verzichtet die Kommission auf einen Antrag für einen höheren Schulkostenbeitrag des Kantons. Sie legt den Fokus auf die Reduktion der Netto-Gesamtarbeitszeit und die Kosten für die verstärkten Massnahmen. Bei Annahme der beiden Anträge würden auf den Kanton Mehrausgaben von jährlich rund 3 Mio. Franken zukommen. Die Gemeinden würden um rund 2.75 Mio. Franken entlastet, müssten jedoch 360'000 Franken mehr für die Arbeitszeitentlastung ausgeben.

Gemeinden sollen Schulsozialarbeit anbieten und Musikschulen führen

Aufgrund von Rückmeldungen aus den Gemeinden in der Vernehmlassung wurde im Gesetzesentwurf die Schulsozialarbeit vom Kanton an die Gemeinden delegiert. Damit bliebe der Entscheid über ein Angebot von Schulsozialarbeit den Gemeinden überlassen. Dies möchte die Kommission ändern. Für sie ist die Schulsozialarbeit ein wichtiges Element der unterstützenden Dienste an einer Schule, das durch die Gemeinden verpflichtend angeboten werden soll. Ebenso sollen die Gemeinden verpflichtet werden, Musikschulen zu führen. Der Regierungsrat hat im Entwurf eine kann-Formulierung vorgesehen.

Qualitätssicherung bei Privatunterricht

Der Entwurf des Regierungsrates sieht vor, dass der Privatunterricht durch eine Lehrperson mit der erforderlichen Unterrichtsberechtigung entweder erteilt oder nur begleitet werden muss. Eine knappe Mehrheit der Mitglieder war der Ansicht, dass die Bewilligung für Privatunterricht nur Lehrpersonen mit einer Unterrichtsberechtigung erhalten sollen. Eine Begleitung durch eine Lehrperson soll damit nicht erlaubt werden. Damit soll die Qualität beim Privatunterricht sichergestellt werden.

Alle Anträge und deren Begründungen können dem Bericht und Antrag der Kommission vom 23. März 2022 entnommen werden. Die 1. Lesung der Totalrevision des Volksschulgesetzes wird an der Kantonsratssitzung vom 9. Mai 2022 stattfinden. Die Sitzung wird in einem Live-Stream auf dem youtube-Kanal des Kantons übertragen, erreichbar unter www.ar.ch.

Zusätzliche Informationen