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Massnahmen gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hebt die meisten kantonalen Covid 19-Massnahmen auf, nachdem der Bundesrat seinerseits die Massnahmen auf eidgenössischer Ebene aufgehoben hat. Die Maskenpflicht und das repetitive Testen in Betrieben des Gesundheits- oder Sozialwesens bleiben zum Schutz der dort wohnenden, verletzlichen Personen vorerst bestehen.

An seiner Sitzung von gestern (Mittwoch, 16. Februar 2022) hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. So gilt ab sofort während Veranstaltungen in Innen- und Aussenräumen, in Restaurants, in Läden, in Fitnessstudios, im Sporttraining, an Märkten, an Fach- und Publikumsmessen sowie in Warte- und Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs keine Masken- oder Zertifikatspflicht mehr. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. Weiterhin beibehalten wird die Pflicht, dass sich positiv getestete Personen fünf Tage isolieren müssen, ebenso wie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese Massnahmen gelten bis Ende März 2022. Entsprechend den Entscheiden des Bundesrats hat auch der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden die meisten kantonalen Massnahmen aufgehoben.

Der Bundesrat hat auch die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Tests in Betrieben aufgehoben. Die Tests werden ab 17. Februar 2022 einzig in bestimmten Bereichen weiter finanziert, z.B. in Gesundheits- und sozialmedizinischen Einrichtungen. Der Kanton hat die Möglichkeit, Organisationen zu bestimmen, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen und denen so die Finanzierung von Tests ermöglicht wird. Dadurch wird insbesondere verhindert, dass grosse Teile des Personals in entscheidenden Organisationen aufgrund von Krankheit und Isolation ausfallen. 

Auch in den Schulen von Appenzell Ausserrhoden sind die generelle Maskentragepflicht und die Angebotspflicht zum seriellen Testen aufgehoben. Für Schulen wird aber die Empfehlung und Finanzierung der repetitiven Tests durch den Bund bis Ende März 2022 aufrechterhalten, da die Viruszirkulation in den jüngeren Altersgruppen weiterhin sehr hoch ist. Auch darf die Maske weiterhin freiwillig getragen werden. Bei einer Anhäufung von Fällen kann der kantonsärztliche Dienst zusätzlich Ausbruchsuntersuchungen oder weiterführende Schutzmassnahmen anordnen.

Mit der schweizweiten Aufhebung der Zertifikatspflicht werden grundsätzlich keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt. Bestellt werden können noch Covid-Zertifikate, die von der EU anerkannt sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen verlangen werden. 

Weil die Infektionszahlen in der Bevölkerung nach wie vor sehr hoch sind und das Virus schwere Krankheitsverläufe verursachen kann, behält der Bundesrat die besondere Lage bis Ende März bei. Präventions- und Hygienemassnahmen haben auch weiterhin hohe Priorität. Die wichtigsten Massnahmen:

  • Impfen und testen
  • Maske tragen
  • Abstand halten
  • Hände desinfizieren
  • Isolation bei Infektion

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