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Meldepflicht für Stellenantritte und Stellenwechsel von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen

Ab 1. Januar 2019 wird die bisher kostenpflichtige Bewilligungspflicht für Stellenantritte und Stellenwechsel von vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) durch eine gebührenfreie Meldepflicht ersetzt.

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene können neu nach der Meldung in der ganzen Schweiz eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Die Beendigung der Erwerbstätigkeit muss weiterhin gemeldet werden.

Die Meldung von Arbeitgebern in Appenzell Ausserrhoden erfolgt mit dem Meldeformular per E-Mail an migration@clutterar.ch. Sie wird per E-Mail rückbestätigt. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann mit demselben Formular gemeldet werden.

Für Asylsuchende (Ausweis N) gilt für den Stellenantritt und Stellenwechsel weiterhin die Bewilligungspflicht.

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