Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene können neu nach der Meldung in der ganzen Schweiz eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Die Beendigung der Erwerbstätigkeit muss weiterhin gemeldet werden.
Die Meldung von Arbeitgebern in Appenzell Ausserrhoden erfolgt mit dem Meldeformular per E-Mail an migration@clutterar.ch. Sie wird per E-Mail rückbestätigt. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann mit demselben Formular gemeldet werden.
Für Asylsuchende (Ausweis N) gilt für den Stellenantritt und Stellenwechsel weiterhin die Bewilligungspflicht.