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Meldung SVAR: Besuchsverbote im Spital Herisau und Heiden - mit Ausnahmen

Die Gefahr, sich im Spital mit Covid-19 zu infizieren, bleibt deutlich niedriger als im Alltag. Dank der strikten Einhaltung der hygienischen Massnahmen und den zusätzlichen Präventionsmassnahmen werden alle Patientinnen/Patienten sicher durch ihren ambulanten oder stationären Aufenthalt begleitet.

Als eine dieser zusätzlichen Präventionsmassnahmen gilt im Spital Herisau und im Spital Heiden ab sofort ein generelles Besuchsverbot. Patientenbesuche im Psychiatrischen Zentrum AR sind mit Voranmeldung mehrheitlich weiterhin möglich. Ausgenommen vom Besuchsverbot in den Spitälern sind einzig:

  • Partner von Gebärenden während der Geburt
  • Väter von Neugeborenen
  • Enge Angehörige von palliativen, schwerkranken oder sterbenden Patientinnen/Patienten
  • Jeweils eine Begleitperson von ambulanten Patientinnen/Patienten

Dabei müssen von diesen Besucherinnen/Besucher Schutzmassnahmen eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Maskenpflicht auf dem gesamten Spitalareal.
  • Maximale Besuchsdauer von 60 Minuten pro Besuch.
  • Maximal zwei Besucher/innen gleichzeitig in einem Mehrbettzimmer.
  • Kontaktdaten hinterlassen
  • Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln

Im Psychiatrischen Zentrum müssen Besucherinnen/Besucher den Besuch vorgängig auf der Patientenstation anmelden. Die anschliessende Besuchszeit soll, wenn immer möglich im Freien oder sonst in den dafür vorgesehenen und für den Besuch reservierten Besucherzimmer stattfinden.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim SVAR.

Zusätzliche Informationen