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Neue Kantonsverfassung in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt den Entwurf für eine neue Kantonsverfassung in die Vernehmlassung. Die Behandlung dieses staatspolitisch bedeutsamen Vorhabens geht damit in eine nächste Runde. Die Ausarbeitung des neuen Verfassungsentwurfs durch die Verfassungskommission dauerte gut zwei Jahre. Voraussichtlich 2023 sollen die Stimmberechtigten über die neue Kantonsverfassung abstimmen.

Im Verlauf der letzten zwei Jahre hat eine Verfassungskommission unter der Leitung von Präsident und Regierungsrat Paul Signer einen komplett revidierten Verfassungstext entworfen und im Herbst 2020 dem Regierungsrat unterbreitet. Nachdem der Regierungsrat den Entwurf der neuen Kantonsverfassung beraten und Änderungen angebracht hat, schickt er den Entwurf nun in die kantonale Vernehmlassung.

Der neue Verfassungsentwurf ist in zwölf Kapitel mit 144 Artikeln gegliedert. Dies sind rund 30 Artikel mehr als in der geltenden Kantonsverfassung. Der neue Entwurf lässt in der Vernehmlassung intensive politische Diskussionen erwarten. Dies, weil er aktuelle politische Themen aufgreift (z.B. Klimawandel, Energiepolitik, Whistleblowing, Digitalisierung), wesentliche Änderungen in der Organisation der kantonalen Behörden vorsieht (z.B. achtjährige Amtsdauer für Mitglieder der Gerichte sowie eine verwaltungsunabhängige Ombudsstelle), die Vertretung der politischen Interessengruppen im Kanton beeinflusst (z.B. die Wahl des Kantonsrates im Proporzverfahren, Stimmrechtsalter 16, Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene) oder zentral ist für die persönliche Identifikation als Teil der Gemeinschaft von Appenzell Ausserrhoden (z.B. Gottesbezug in der Präambel, Regierungspräsidium statt Landammann, Verankerung des Wappens in der Verfassung).

Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. Juni 2021. Interessierte können die Unterlagen online abrufen unter www.ar.ch/vernehmlassungen. Gewünscht wird, dass sich möglichst viele Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder zur Totalrevision der Kantonsverfassung äussern. Aus diesem Grund lädt der Regierungsrat zu online-Informationsanlässen ein, bei denen Gelegenheit für Fragen und direkten Austausch mit Mitgliedern des Regierungsrates bestehen wird. Ausserdem nehmen Mitglieder des Regierungsrates auf Einladung an Informationsveranstaltungen interessierter Organisationen teil. Weitere Informationen dazu sind via www.ar.ch/kantonsverfassung abrufbar.

Nach der Überarbeitung im Anschluss an die Vernehmlassung nimmt die Vorlage den üblichen Weg mit zwei Lesungen im Kantonsrat. Das letzte Wort werden die Stimmberechtigten haben; voraussichtlich im Jahr 2023.

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