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Neuer kantonaler Ratgeber zum Gleichstellungsgesetz von Frau und Mann

Seit 25 Jahren verbietet das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz. Dennoch ist das Gesetz bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden noch immer nicht genügend bekannt. Der neue, durch viele Beispiele lesefreundliche Ratgeber unterstützt die Beteiligten durch umfassende Informationen zu ihren Rechten und dem Vorgehen bei Diskriminierungen im Erwerbsleben.

Das GlG verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben: Von der Anstellung, über den Lohn, die Weiterbildung, Beförderung, Arbeitsbedingungen, Kündigung bis zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es wesentlich, diese Rechte zu kennen und zu wissen, wie sie eingefordert werden können. Seit 1998 werden alle deutschsprachigen Entscheide zu Diskriminierungen im Erwerbsleben in der Datenbank www.gleichstellungsgesetz.ch dokumentiert. Die Mehrheit der insgesamt 934 Fälle (Stand Januar 2021) sind in den Bereichen Lohngleichheit, diskriminierende Kündigung und sexuelle Belästigung verzeichnet. Im besonderen Masse werden Diskriminierungen aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft beobachtet. Die neue Informationsbroschüre unterstützt Arbeitnehmende ebenso wie Arbeitgebende mit Beispielen aus der Praxis dabei, Ungleichbehandlung zu erkennen und zeigt das weitere Vorgehen auf.

Sexuelle Belästigung ist nicht nur am Arbeitsplatz verbreitet. Fast 60 % der Frauen erlebten bereits sexuelle Belästigung als alltägliches Phänomen in den unterschiedlichsten Formen (gfs.bern, 2019). Daher braucht es dringend eine breitere und vertiefte Diskussion zum Umgang mit sexuellen Übergriffen.

Das sensitive und tabuisierte Thema der sexuellen und sexistischen Belästigung ist Fokus einer geplanten Kampagne. Zum Start dieser Kampagne sollen über eine Online-Umfrage Erkenntnisse zur Situation in Appenzell Ausserrhoden gesammelt werden, um gezielte Massnahmen für eine gewaltfreie Gesellschaft ohne sexuelle und sexistische Übergriffe zu ergreifen. Das Amt für Soziales, Abteilung Chancengleichheit, ist auf der Suche nach Erfahrungsberichten von betroffenen Frauen und Männern. Die Umfrage ist ab sofort auf www.ar.ch/belaestigt aufgeschaltet und kann von allen Interessierten ausgefüllt werden.

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