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Öffnen ist richtig, aber mit einfacheren Regeln

Der Impffortschritt und die epidemiologische Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus zeigen, dass ein weiterer Öffnungsschritt bei den Covid-19-Einschränkungen angezeigt ist. Der Regierungsrat befürwortet deshalb im Grundsatz die entsprechenden Vorschläge des Bundesrates. Die neue Vorlage («fünfter Öffnungsschritt») mit ihren sehr detaillierten Regeln geht jedoch in Teilen zu wenig weit und ist zu kompliziert. Vom Bundesrat werden daher deutlich einfachere und weniger Regeln erwartet. Die Konsultationsantworten an den Bund wurden wiederum unter den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und St.Gallen abgestimmt.

Die epidemiologische Lage im Zusammenhang mit den Coronavirus entwickelt sich positiv und die Durchimpfung der Bevölkerung schreitet weiter voran. Aktuell haben in Appenzell Ausserrhoden rund 23'000 Personen mindestens eine Impfung erhalten, was einem Anteil gut 52 % der impffähigen Wohnbevölkerung entspricht; über 31 % sind vollständig geimpft. Diese Werte werden in den kommenden Wochen deutlich ansteigen. 

Die Regierungen der Ostschweizer Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und St.Gallen begrüssen deshalb eine Lockerung der Massnahmen und die grundsätzliche Stossrichtung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Öffnungsschritte (Öffnungsschritt V). Der Bundesrat schreibt zwar, dass die Regeln möglichst einheitlich und einfach sein sollen, doch besteht in Bezug darauf Verbesserungspotential. Der Regierungsrat ist auch der Ansicht, dass die sehr detaillierten Regeln zu Problemen und Unsicherheiten bei Umsetzung und Kontrolle führen. Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Bevölkerung aufgrund der komplizierten Regeln zu wenig daran halten wird. Vom Bundesrat wird deshalb eine wesentliche Vereinfachung der Regeln erwartet.

Die Vorlage ist für den Regierungsrat nicht nur zu kompliziert, sondern geht in einzelnen Punkten auch zu wenig weit. So sollte der Verzicht auf die Maskenpflicht vereinheitlicht werden. Wenn an Veranstaltungen, die nur für Personen mit Covid-Zertifikat zugänglich sind, eine Maskenpflicht gelten soll, aber in einer Diskothek unter den gleichen Voraussetzungen nicht, steht dies nicht im Verhältnis zu einander.

Im Bereich der Hochschulen sollten dieselben Regeln gelten wie in einem Kino oder einem Theatersaal. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in einem Hörsaal weiterhin nur 50 Personen anwesend sein dürfen, in einem Kino oder Theater neu aber bis 1'000 Personen.

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