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Ostschweizer Kantone gegen Änderung der Teststrategie

Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Verlängerung einzelner Bestimmungen im Covid-19-Gesetz unter anderem vor, dass die Verantwortung für das Testen Anfang Januar 2023 auf die Kantone übergeht. Die Regierungen von St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau wollen demgegenüber an der bisherigen, bewährten Teststrategie festhalten. Eine Übertragung der Verantwortung auf die Kantone ist für sie nicht sachgerecht. Einen Systemwechsel mitten im Winter halten sie für ausgeschlossen.

Auch wenn die Lage mit Covid-19 derzeit recht stabil und ruhig ist, muss doch davon ausgegangen werden, dass es noch längere Zeit zu Ansteckungswellen kommen kann, vor allem im Winterhalbjahr. Im Hinblick auf solche möglichen Entwicklungen möchte der Bund einzelne Bestimmungen im Covid-19-Gesetz, das grundsätzlich Ende 2022 ausläuft, bis Sommer 2024 verlängern. Die Ostschweizer Kantone halten eine Verlängerung bestimmter Regelungen des Covid-19-Gesetzes für sinnvoll. Da aber die Entwicklung mit dem Corona-Virus insgesamt unklar ist, sollte statt einer direkten Verlängerung bis Sommer 2024 auch die Möglichkeit einer Verlängerung nur bis Sommer 2023 nochmals geprüft werden. 

Keine Systemänderung beim Testen

Gemäss den Vorstellungen des Bundesrates sollen die Kantone ab dem 1. Januar 2023 die Verantwortung für das Testen übernehmen die Teststrategie festlegen, die Regeln in Bezug auf die Kostenübernahme für Tests erlassen und damit auch die Finanzierung übernehmen. Die Ostschweizer Regierungen lehnen diesen Vorschlag entschieden ab. Da regionale oder kantonale Begebenheiten bei der Art des Testens, der Durchführung und der Finanzierung keine erhebliche Rolle spielen und daher eine einheitliche Teststrategie angezeigt ist, soll der Bund in dieser Frage den Lead behalten und für eine gesamtschweizerische Regelung sorgen. Damit kann vermieden werden, dass im Land ganz unterschiedliche Lösungen entstehen, was unnötigen Aufwand generiert, den Vollzug erschwert und Unsicherheiten in der Bevölkerung schafft. Die bisherige Teststrategie hat sich bewährt. Sie muss über den Winter 2022/2023 hinaus weitergeführt werden. Die Kantone sind bereit, dabei ihren Beitrag zu leisten, wie sie dies schon bisher getan haben. 
Aus der Sicht der vier Kantone klar abzulehnen ist eine Systemänderung mitten im Winter, zumal genau in dieser Zeit ist ein erneuter Anstieg der Viruszirkulation zu erwarten.

Weitere Massnahmen mehrheitlich in Ordnung

Die Regierungen begrüssen es, dass die Regelungen im Covid-19-Gesetz für die Vorhalteleistungen bei den Spitalkapazitäten, für das Covid-Zertifikat und im Asyl- sowie Ausländerbereich verlängert werden. Für diese Massnahmen ist der Bedarf ausgewiesen.

Die Erforschung und Förderung neuer Medikamente sind von grosser Bedeutung für den langfristigen Umgang mit Covid-19. Die vier Ostschweizer Kantone fordern daher, dass die Weiterfinanzierung nicht – wie vom Bund vorgeschlagen – auf bestehende Projekte beschränkt wird, sondern auch neue, zukunftsträchtige Projekte umfassen kann. 

Beim Schutz der Arbeitnehmenden soll eine Rückkehr zum ordentlichen Regime Platz greifen. Der Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden ist wieder im Rahmen der ordentlichen arbeitsrechtlichen Strukturen zu gewährleisten. Für den Fall, dass künftig trotzdem wieder coronabedingte Sondermassnahmen angeordnet werden müssen, beispielsweise eine Freistellung vulnerabler Personen, ist eine entsprechende finanzielle Abgeltung vorzusehen. 

Abgelehnt wird eine Verlängerung der rechtlichen Grundlage für die SwissCovid-App. Diese Anwendung hat sich nicht durchgesetzt und keinen erkennbaren Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet. Eine Fortführung ist nicht nötig.

Wirtschaftliche Unterstützung

Die vier Kantonsregierungen können nachvollziehen, dass der Bundesrat auf eine Verlängerung der Grundlagen für Wirtschaftshilfen und Härtefallmassnahmen verzichten möchte. Über diese Instrumente soll das Parlament möglichst auf die konkrete Situation angepasst entscheiden können. Für eine Verbesserung der Nachvollziehbarkeit sollte die Botschaft in diesem Punkt noch ergänzt werden.

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