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Regierungsrat empfiehlt JA zum Covid-19-Gesetz

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden empfiehlt den Stimmberechtigten, am 13. Juni 2021 an der Urne ein JA zum Covid-19-Gesetz einzulegen.

Fast einstimmig befürworten alle relevanten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gruppierungen der Schweiz das Covid-19-Gesetz – so auch der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden. Dank dem entschlossenen Handeln von Bund und Kantonen meistert die Eidgenossenschaft die Corona-Pandemie. Weil schnelles Handeln gefragt war, griff der Bund zu Notrecht, so, wie es die Verfassung der Eidgenossenschaft vorsieht. Dieses Notrecht blieb jedoch nur kurzzeitig in Kraft. Sehr schnell wurden die Massnahmen des Bundesrates durch das Parlament auf eine formelle gesetzliche Grundlage gestellt. National- und Ständerat erklärten das Covid-19-Gesetz mit grosser Mehrheit für dringlich, damit in den verschiedensten Bereichen Hilfen geleistet werden konnte. Dank dessen haben Unternehmen, Gewerbe, Gastronomie, Sport, Kultur etc. die dringend nötigten Hilfen erhalten. Weil gegen das Covid-19-Gesetz das Referendum ergriffen wurde, stimmt das Schweizer Stimmvolk am 13. Juni 2021 darüber ab.

Menschen und Unternehmen in Not brauchen konkrete Finanzhilfen. Das Covid-19-Gesetz gibt dazu die gesetzliche Grundlage. Arbeitnehmenden und Unternehmen wird mit dem Gesetz effektiv geholfen. Dies zeigt sich anhand der Hilfen von Bund und Kanton für Appenzell Ausserrhoden: rund vier Millionen Franken wurden bis Ende Mai als Härtefallhilfe an Unternehmen ausbezahlt; seit März 2020 wurden über 50 Millionen Franken Kurzarbeit entschädigt; fast 15 Millionen Franken wurden als Taggelder an Ausserrhoder Unternehmen geleistet; Finanzhilfen in der Höhe von rund zwei Millionen Franken federten die bisherigen wirtschaftlichen Auswirkungen im Kulturbereich ab; die Folgen im professionellen Sport konnten mit Unterstützungsleistungen des Bundes entsprechend gemildert werden. Je nach Entwicklung der Pandemie werden auch künftig solche Hilfen von Bund und Kantonen nötig sein. Eine Ablehnung des Covid-19-Gesetzes würde diese Hilfe für Menschen und Unternehmen in Frage stellen. Zudem schafft das Gesetz Erleichterungen für die Ausübung der politischen Rechte unter den pandemiebedingten Einschränkungen. Dank diesen Erleichterungen konnten Referenden und Volksinitiativen weiterhin erfolgreich ergriffen werden. Auch für Unternehmen, Vereine und andere Organisationen ermöglicht das Gesetz die Durchführung von Generalversammlungen trotz der Einschränkung der Versammlungsfreiheit.

Das Gesetz regelt nicht die Massnahmen zur Bekämpfung des Virus, weder Maskenpflicht noch Impfungen oder Einschränkungen der Versammlungsfreiheit. Beim Covid-19-Gesetz geht es in erster Linie darum, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die Gesellschaft aufzufangen. Das Covid-19-Gesetz hat bis jetzt weitgehend verhindert, Menschen in die Sozialhilfe zu schicken.

Deshalb empfiehlt der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden den Stimmberechtigten, am 13. Juni ein überzeugtes Ja zum Covid-19-Gesetz in die Urne zu legen.

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