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Regierungsrat lehnt Anpassung der Epidemienverordnung ab

Der Bundesrat schlägt im Rahmen einer Anpassung der Epidemienverordnung vor, dass die Kosten für weitere Covid-Auffrischimpfungen, insbesondere für Reisen, selber übernommen werden sollen. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden ist damit nicht einverstanden: Reisen alleine sei kein Grund für eine Covid-19-Auffrischimpfung; eine medizinische Indikation für eine «off-label»-Nutzung fehle. Zudem meint der Regierungsrat, dass der logistische Aufwand einer Selbstzahlerlösung für kleine Kantone angesichts weniger Impfungen unverhältnismässig wäre. 

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden lehnt die vorgeschlagene Anpassung der Epidemienverordnung und damit die Einrichtung eines Selbstzahlersystems für weitere Covid-19-Auffrischimpfungen ab. Grundsätzlich erachtet er eine internationale Reise nicht als medizinische Indikation für eine zweite Auffrischimpfung, v. a. bei einer «off-label»-Nutzung. Zudem wird derzeit eine Auffrischimpfung weder vom Bundesamt für Gesundheit noch von der eidg. Kommission für Impffragen empfohlen. Im Weiteren erfüllt in den Augen des Regierungsrates der «off-label»-Einsatz von Covid-Impfstoffen alleine für Reisen nicht die entsprechenden Voraussetzungen, die im eidgenössischen Heilmittelgesetz formuliert sind. Eine «off-label»-Nutzung müsste im Einzelfall ärztlich geprüft werden, und die Bedingungen dafür müssten erfüllt sein.

Aktuell ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Situation in den nächsten Monaten stark verändert. Da im kommenden Herbst mit einer weiteren Covid-19-Erkrankungswelle zu rechnen ist, würde eine Einschränkung der Kostenübernahme zum jetzigen Zeitpunkt für Unverständnis in der Bevölkerung sorgen.

Durch das Selbstzahlersystem wird ferner ein unnötiger Tarif-Tourismus erwartet, der es den Kantonen erschwert, eine realistische Mengenberechnung für das Impfangebot vorzunehmen. Das inzwischen gut eingespielte Standardangebot für Covid-19-Impfungen sollte nicht durch ein neues System konkurrenziert werden. Technisch wäre ein Selbstzahlersystem zwar machbar, doch die Kosten für die Einrichtung einer speziellen Dokumentation und eines Abrechnungssystems nur für wenige Monate wird insbesondere für kleine Kantone als unverhältnismässig erachtet, auch aufgrund des fraglichen Nutzens eines solchen Systems.

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