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Regierungsrat lehnt Volksinitiative „Selbstbestimmte Gemeinden“ ab

Die Volksinitiative „Selbstbestimmte Gemeinden“ bringt keine neuen Gesichtspunkte in die Diskussion um die Gemeindestrukturen ein. Sie steht zudem den Bestrebungen der hängigen Vorlagen und Vorstösse, einen Zusammenschluss von Gemeinden zu begünstigen, entgegen. Deshalb lehnt der Regierungsrat die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag ab.

Am 16. Februar 2022 hat ein überparteiliches Initiativkomitee die kantonale Volksinitiative „Selbstbestimmte Gemeinden“ eingereicht. Sie verlangt mit einer entsprechenden Änderung der Kantonsverfassung, dass für Zusammenschlüsse von Gemeinden neben der Zustimmung der Stimmberechtigten des Kantons auch die Zustimmung der Stimmberechtigten jeder betroffenen Gemeinde erforderlich ist.

Im März 2021 hat der Regierungsrat den Entwurf für eine total revidierte Kantonsverfassung in die Vernehmlassung gegeben. Der Entwurf sieht eine Bestandesgarantie für Gemeinden vor, indem Bestandes- und Gebietsänderungen die Zustimmung der Stimmberechtigten jeder betroffenen Gemeinde bedürfen. Zudem hat der Kantonsrat anlässlich seiner Sitzung vom 21. Februar 2022 den Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Volksinitiative „Starke Ausserrhoder Gemeinden“ behandelt. Er hat dem Gegenvorschlag eine Eventualvorlage gegenübergestellt. Mit der Eventualvorlage wird ebenfalls für Bestandes- und Gebietsänderungen die Zustimmung der Stimmberechtigten jeder betroffenen Gemeinde vorgesehen.

Die Anliegen der eingereichten Initiative sind damit bereits in die laufende Verfassungsrevision wie auch in die laufende Diskussion um die Volksinitiative „Starke Ausserrhoder Gemeinden“ eingebracht worden. Die Volksinitiative „Selbstbestimmte Gemeinden“ bringt keine neuen Gesichtspunkte in die Diskussion um die Gemeindestrukturen ein. Sie belastet die ohnehin schon intensiv geführte Diskussion zu den verschiedenen Regelungsvorschlägen und die entsprechende Verfahrensführung unnötigerweise.

Im Unterschied sowohl zum neuen Verfassungsentwurf als auch zur Volksinitiative „Starke Ausserrhoder Gemeinden“ wie auch zum Gegenvorschlag bzw. zur Eventualvorlage hält die neu eingereichte Initiative an der Festschreibung der Namen der Gemeinden in der Kantonsverfassung fest. Der Verfassungsentwurf und die Eventualvorlage fördern selbstbestimmte Gemeindezusammenschlüsse. Die Volksinitiative „Selbstbestimmte Gemeinden“ hingegen erschwert solche durch die Namensnennung; so gesehen ist bereits der Titel der Initiative unzutreffend. Sie steht den Bestrebungen der hängigen Vorlagen und Vorstösse, einen Zusammenschluss von Gemeinden zu begünstigen, diametral entgegen.

Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Volksinitiative „Selbstbestimmte Gemeinden“ ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

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