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Sachschaden bei Selbstunfall in Urnäsch, Dorf

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 13./14. März 2021, fuhr eine Personenwagenlenkerin in Urnäsch, Dorf, in eine Hausmauer und entfernte sich von der Unfallstelle.

Um 04.30 Uhr erhielt die Kantonale Notrufzentrale in Herisau die Meldung, dass soeben ein Auto mit lautem Knall in eine Hausmauer geprallt sei. Beim Eintreffen der Polizei war das Unfallfahrzeug bereits abtransportiert. Die nachfolgenden Abklärungen führten zum beschädigten Auto, welches in der Nähe auf einem Privatparkplatz abgestellt war. Kurze Zeit später konnte die verantwortliche Fahrzeuglenkerin angetroffen und befragt werden. Sie fuhr am frühen Sonntagmorgen auf der Schwägalpstrasse in Richtung Urnäsch. Im Dorfzentrum in einer leichten Linkskurve verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug und fuhr über den rechten Strassenrand hinaus in die Fussgängerunterführung. Dabei touchierte das Auto mit dem rechten Vorderrad eine Mauer, wodurch das Rad abgeschlagen wurde. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, liess die Lenkerin ihr total beschädigtes Fahrzeug durch Drittpersonen abschleppen. Sie muss sich nun wegen pflichtwidrigem Verhalten nach einem Verkehrsunfall verantworten.

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