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Soziale Integration der aus dem Ausland zugezogenen Bevölkerung im Fokus

Das kantonale Integrationsprogramm 2018-2021 wird um zwei Jahre verlängert und mit der Integrationsagenda Schweiz zusammengelegt. Diese zweijährige Zwischenphase erlaubt es, Erkenntnisse aus der Umsetzung der 2019 eingeführten Integrationsagenda Schweiz zu gewinnen und Synergien optimal zu nutzen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton und Gemeinden hat sich bewährt und wird weitergeführt. Um die integrationspolitischen Ziele zu erreichen, soll die chancengleiche Teilnahme der aus dem Ausland zugezogenen Personen am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben gefördert werden.

In der zweijährigen Zwischenphase bis zur Einführung des dritten Programms liegt der Fokus verstärkt auf der Förderung der sozialen Integration für alle aus dem Ausland zugezogenen Personen. Die gesellschaftliche Teilnahme im Rahmen der individuellen Interessen und Möglichkeiten sowie die Begegnungen zwischen Menschen verschiedener Herkunft sollen gestärkt werden. Die Umsetzung dieser Ziele wird durch Fördermassnahmen wie Erstinformationsgespräche, Potentialabklärungen, Sprachförderung, Förderunterricht, berufsvorbereitende Kurse oder Arbeitsmarkteinsätze unterstützt.

Ziel der Integrationsagenda Schweiz ist, dass zwei Drittel der 16- bis 25-jährigen fünf Jahre nach der Einreise in einer nachobligatorischen Ausbildung und rund die Hälfte aller Erwachsenen in den ersten Arbeitsmarkt integriert sind. Damit soll eine längerfristige und nachhaltige Selbständigkeit und Unabhängigkeit von der Sozialhilfe gewährleistet werden. Ein weiterer Fokus liegt bei der sprachlichen Integration und den Kenntnissen von Land und Kultur. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Kinder im Vorschulalter gerichtet: 80 % von ihnen sollen sich beim Eintritt in den Kindergarten in deutscher Sprache verständigen können.

In Appenzell Ausserrhoden wird seit 2014 in enger Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden das kantonale Integrationsprogramm erfolgreich umgesetzt, womit ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit geleistet wird. Durch eine gute Integration, der aus dem Ausland zugezogenen Personen, wird der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt und die Zukunft des Wirtschaftsstandortes gesichert. Die entsprechende Programmvereinbarung mit dem Bund, Staatssekretariat für Migration, wurde von allen 20 Gemeinden und vom Regierungsrat genehmigt und konnte Ende November 2021 abgeschlossen werden.

Der Bund entwickelt zusammen mit den Kantonen die strategische Ausrichtung der Integrationsförderung. Es ist im Interesse aller, dass sich die längerfristig in der Schweiz anwesenden Ausländerinnen und Ausländer integrieren. Durch die Integration sollen sie in der Lage sein, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in der Schweiz teilzunehmen. Für die Entwicklung und Umsetzung der Massnahmen vor Ort sind die Kantone zuständig. Neben der Förderung in den Regelstrukturen (Schulen, Berufsbildung, Arbeitsmarkt etc.) unterstützt der Bund die spezifische Integrationsförderung durch Programmvereinbarungen – sogenannte kantonale Integrationsprogramme (KIP). Zusätzlich zur bestehenden Vereinbarung wurde die Integrationsagenda speziell für die Bedürfnisse von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen lanciert.

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