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Steuergremium Asyl empfiehlt Entschädigung für Gastfamilien

In Appenzell Ausserrhoden sind bereits viele Schutzsuchende aus der Ukraine vorwiegend über private Initiativen bei Gastfamilien untergebracht. Das Steuergremium Asyl, bestehend aus Delegationen des kantonalen Amtes für Soziales und der Gemeindepräsidienkonferenz, empfiehlt einheitliche finanzielle Rahmenbedingungen für Gastfamilien. Damit soll die Unterbringung von Schutzsuchenden bei Privatpersonen finanziell geregelt werden.

Die Zahl der Schutzsuchenden aus der Ukraine in Appenzell Ausserrhoden steigt stetig. Aufgrund der Situation in der Ukraine und der Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) werden zahlreiche weitere Schutzsuchende erwartet. Kanton und Gemeinden sind laufend daran, weitere Unterbringungsplätze aufzubauen, sodass es mittel- und längerfristig möglich ist, die Schutzsuchenden aus der Ukraine unterzubringen. Aktuell stehen innerhalb des Kantons genügend Plätze für die Unterbringung von Personen mit dem Schutzstatus S zur Verfügung. Für die vorübergehende Erstunterbringung besteht eine Zusammenarbeit mit dem Kinderdorf Pestalozzi in Trogen. Zudem können Schutzsuchende aus der Ukraine auch im Asylzentrum Sonneblick in Walzenhausen vorübergehend untergebracht werden. Die Unterbringungsplätze, welche von Privaten zur Verfügung gestellt werden, werden laufend nach Bedarf über die Asylsozialdienste und die Gemeinden angefragt. Der Kanton und die Gemeinden sind allen Privatpersonen und Organisationen dankbar für die Unterbringungsplätze, die sie zur Verfügung stellen oder noch stellen werden.

Unterstützung der Schutzsuchenden und Abgeltung für Gastfamilien

Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen sich Schutzsuchende in einem Bundesasylzentrum (BAZ) registrieren. Nach der Registrierung werden sie einem Kanton zugeteilt, von wo aus die Schutzsuchenden nach einer allfälligen kantonalen Erstunterbringung wiederum den Gemeinden zugewiesen werden. Zwischen der Registrierung der Personen im BAZ bis zur Meldung an den Kanton über die Gewährung des Schutzstatus S vergehen im Moment etwa zwei Wochen. Erst nach dieser Meldung erhalten die Schutzsuchenden finanzielle Unterstützung, die gleich ist wie die für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene. Die Globalpauschale des Bundes deckt nur einen Teil der Kosten von Krankenkasse, Mietkosten, Sozialhilfe und Betreuung. Die darüber hinaus gehenden Kosten werden zu 90 % von den Gemeinden und zu 10 % vom Kanton getragen.

Die Aufnahme von Schutzsuchenden in Gastfamilien erfolgt im Rahmen von deren sozialem Engagement und solidarischer Unterstützung. Um dennoch einen Beitrag an die Wohnkosten zu leisten, hat der Kanton in Zusammenarbeit mit den Gemeinden entsprechende Empfehlungen erarbeitet. Gastfamilien sollen so die Möglichkeit erhalten, über ihr zivilgesellschaftliches, freiwilliges Engagement hinaus einen Beitrag an die Wohnkosten geltend machen zu können. Um eine kantonal möglichst einheitliche Entschädigung zu erreichen, wird den Gemeinden empfohlen, pro Monat und Gastfamilie eine Pauschale zu entrichten, die sich an der Zahl der aufgenommenen Schutzsuchenden orientiert: Für 1 Person Fr. 250.–, für 2 Personen Fr. 380.–, für 3 Personen Fr. 460.–, für 4 Personen Fr. 530.– und ab 5 Personen Fr. 600.–. 

Für die Abklärung der finanziellen Unterstützung von Schutzsuchenden und die Abgeltung der privaten Unterbringung müssen sich die Gastfamilien wie auch die Personen mit dem Schutzstatus S an die kommunalen und regionalen Asylsozialdienste der Gemeinden richten. Diese legen fest, wie und an wen die Unterstützung bzw. Entschädigung entrichtet wird. Die Kontaktmöglichkeiten zu den zuständigen Asylsozialdiensten der Gemeinden und weitere Informationen finden Sie unter www.ar.ch/ukraine (-> Register "Asylbetreuung").

Die kantonale Infoline ist am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr telefonisch unter +41 71 353 66 66 erreichbar. Ausserhalb dieser Zeiten kann sie auch per E-Mail unter ukraine@ar.ch kontaktiert werden.

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