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Teilrevision Datenschutzgesetz in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt die Vorgaben des europäischen Rechts im kantonalen Datenschutz um. Er schickt dafür eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes in die Vernehmlassung.

Die Kantone müssen die geänderten europäischen Datenschutzvorgaben in ihre Regelwerke übertragen. Appenzell Ausserrhoden passt daher das kantonale Datenschutzgesetz entsprechend an. Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kantons- und Gemeindebehörden. Diese werden präzisiert und der Schutz der Daten der betroffenen Personen verstärkt. Der Regierungsrat lädt die Gemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen.

Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Datenschutzgesetzes dauert bis zum 14. August 2020. Interessierte können die Unterlagen unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehen.

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