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Teilrevision der Bauverordnung ab 1. April in Kraft

Auf den 1. April 2022 treten Änderungen der kantonalen Bauverordnung in Kraft. Sie vereinfachen das Baubewilligungsverfahren für Heizanlagen und verbessern den Schutz vor gravitativen Naturgefahren.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat eine Teilrevision der Bauverordnung erlassen und auf den 1. April 2022 in Kraft gesetzt. Die Änderungen sollen einerseits den Aufwand für die Baugesuch-stellenden und die Baubewilligungsbehörden so gering wie möglich halten und andererseits die Sicherheit von Menschen und erheblichen Sachwerten erhöhen.

Mit der revidierten Bauverordnung wird für den Einbau von Heizanlagen grundsätzlich nur noch das Meldeverfahren zur Anwendung kommen. Lediglich beim Einbau von als Aussenanlagen errichteten Luft-/ Wasser-Wärmepumpen ist aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung weiterhin das vereinfachte Verfahren durchzuführen.

Schliesslich wird der Objektschutznachweis eingeführt, welcher bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten eingereicht werden muss. Der Objektschutznachweis sensibilisiert Bauherren und Planende im vorausschauenden Umgang mit Naturgefahren und schützt sie vor schwerwiegenden Folgekosten.

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