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Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse AR in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat schickt die Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse AR in die Vernehmlassung. Nötig wurde die Revision aufgrund des bestehenden tiefen Zinsniveaus und der steigenden Lebenserwartung. Die Umverteilung von den aktiv versicherten Personen zu den rentenbeziehenden Personen soll weiter eingedämmt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen steigern die Attraktivität der Pensionskasse AR sowie der ihr angeschlossenen Arbeitgebenden.

Die Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse AR verfolgt zwei Hauptziele: Einerseits soll das Leistungsniveau erhalten und anderseits die finanzielle Stabilität und die Konkurrenzfähigkeit der Pensionskasse AR gesteigert werden. Dies wird mit folgenden Massnahmen angestrebt:

  • die Einführung des Leistungsprimates für Leistungen bei Invalidität und Tod vor der Pensionierung
  • die Änderung der Beitragsaufteilung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden
  • die Anpassung des Rahmens für die Sparbeiträge
  • die Einführung eines Beitrages zur Reduktion der Umverteilung

Das vorliegende Revisionspaket stellt eine ausgewogene und tragbare Lösung für Arbeitgebende, für die aktiv versicherten Personen (Arbeitnehmende) und die Pensionskasse AR dar. Die rentenbeziehenden Personen sind von der Teilrevision nicht betroffen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Mai 2022. Die Inkraftsetzung der Bestimmungen ist auf den 1. Januar 2024 geplant. Die Vorlage sowie die Beilagen sind unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehbar.

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