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Teilrevision des Personalgesetzes in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt die Teilrevision des Personalgesetzes in die Vernehmlassung. Mit der Teilrevision sollen Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- und Betreuungsurlaub angepasst werden. Die Anpassung drängt sich aufgrund der Einführung bzw. Erweiterung dieser Urlaube im Bundesrecht auf.

Bei der kantonalen Verwaltung sowie den selbständigen Anstalten und Betrieben wie z.B. Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden, AR Informatik usw. arbeiten knapp 2'000 Personen. Für deren Anstellung gilt das kantonale Personalgesetz. Vor dem Hintergrund der Änderungen auf Bundesebene sollen Anpassungen in den personalrechtlichen Grundlagen für die Angestellten des Kantons und seiner Anstalten und Betriebe vorgenommen werden. So sollen die Dauer des Vaterschaftsurlaubs und teilweise auch diejenigen des Mutterschaftsurlaubs verlängert werden. Der Vaterschaftsurlaub soll zu einem Elternschaftsurlaub werden. Zudem steht die Einführung sowohl eines Adoptions- wie auch eines Betreuungsurlaubs auf kantonaler Ebene an.

Der Kanton bekennt sich zu einer zeitgemässen, sozial verantwortungsvollen und wirtschaftlich tragbaren Personalpolitik. Schon im Personalleitbild hat der Regierungsrat festgehalten, dass der Kanton konkurrenzfähige und familienfreundliche Anstellungsbedingungen bieten will. Die vorliegende Teilrevision des Personalgesetzes soll die Konkurrenzfähigkeit des Kantons gegenüber anderen Arbeitgebenden unterstützen.

Interessierte können die Vernehmlassungsunterlagen unter www.ar.ch/vernehmlassungen abrufen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. Januar 2022.

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