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Teilrevision des Steuergesetzes in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat schickt die Teilrevision des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Nötig wurde die Revision aufgrund verschiedener geänderter Bundesgesetze, insbesondere durch die Einführung des elektronischen Steuerverfahrens. Durch die Erhöhung des Abzugs für Krankenkassenprämien werden die natürlichen Personen entlastet. Aus finanzpolitischen Überlegungen soll der Verteilschlüssel der Gewinnsteuer geändert werden.

Der Nachvollzug von Bundesrecht betrifft die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen, die Steuerfreiheit der Überbrückungsleistungen für arbeitslose Personen über 60 Jahren, die Einführung des elektronischen Steuerverfahrens sowie die Anpassungen infolge der Aktienrechtsreform 2020.

Der Abzug für Versicherungsbeiträge und Zinsen von Sparkapitalien soll moderat erhöht werden. Damit wird die Attraktivität von Appenzell Ausserrhoden als Wohnkanton gesteigert.

Aufgrund der Bestrebungen der OECD, eine Mindestbesteuerung für international tätige Konzerne einzuführen, wird vorgeschlagen, für schweizerische Tochtergesellschaften Steuersatzerhöhungen vornehmen zu können.

Eine tragfähige und anreizkompatible Finanzpolitik setzt voraus, dass zusätzliche Steuereinnahmen die daraus resultierenden Mindereinnahmen aus dem nationalen Finanzausgleich mindestens kompensieren. Berechnungen für Appenzell Ausserrhoden zeigen auf, dass ein Zuwachs an Unternehmensgewinnen für die Gemeinden positive und für den Kanton negative finanzielle Konsequenzen hat. Dies soll mit der neuen Verteilung der Steuererträge von juristischen Personen bereinigt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. März 2022. Die Inkraftsetzung der Bestimmungen ist auf den 1. Januar 2024 geplant. Die Vorlage sowie die Beilagen sind unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehbar.

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