Appenzell Ausserrhoden deckt aktuell seinen Energiebedarf mehrheitlich aus importierten und umweltschädlichen Energieträgern wie Öl, Gas und Uran. Der Ausbau und die Nutzung von regionaler, aus erneuerbaren Quellen stammender Energie soll deshalb vorangetrieben werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Winterhalbjahr bzw. den Zeiten, in denen der Energieverbrauch infolge notwendiger Gebäudeheizung und Beleuchtung am höchsten ist, während die Sonnenergienutzung aufgrund geringer Sonnenstunden am geringsten ist. Um die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, muss der Energieverbrauch zudem zwingend erheblich reduziert werden.
Mit dem vorliegenden Energiekonzept wird das bestehende Energiekonzept 2017–2025 abgelöst und das weiterführende energiepolitische Tätigkeitsfeld des Kantons festgelegt. Die Zielsetzungen des Konzepts berücksichtigen die kantonalen Gegebenheiten und orientieren sich an der Energiestrategie 2050 des Bundes. Dabei gilt es aber auch den neuen nationalen Bestimmungen im Klima- und Energiebereich des Bundes Rechnung zu tragen. Gemeint sind u.a. das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» (KlG) sowie das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (sogenanntes «Stromgesetz»). Damit kann der Kanton einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit leisten. Das neue Energiekonzept steht im Einklang mit der im Jahr 2021 beschlossenen kantonalen Klimastrategie.
Die Energieziele sollen mittels Vorschriften, finanziellen Anreizen und flankierenden Massnahmen erreicht werden. Unverzichtbar sind andererseits aber auch begleitende Massnahmen wie beispielsweise die Vorbildwirkung des Kantons oder die Sensibilisierung der Bevölkerung für einen bewussten Umgang mit Energie. Appenzell Ausserrhoden kann die Ziele nur erreichen, wenn die Gemeinden, die Wirtschaft sowie die Bevölkerung das Energiekonzept 2026–2035 mittragen.
Die Vernehmlassung dauert vom 14. November 2025 bis am 6. Februar 2026. Die Unterlagen sind unter www.ar.ch/vernehmlassungen abrufbar.