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Vernehmlassung zum Gesetz über Gemeindefusionen eröffnet

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden unterbreitet das neue Gesetz über Gemeindefusionen zur Vernehmlassung. Im Rahmen einer Volksabstimmung vom 26. November 2023 haben die Stimmberechtigten der Eventualvorlage zur zurückgezogenen Volksinitiative «Starke Ausserrhoder Gemeinden» und einer entsprechenden Teilrevision der Kantonsverfassung zugestimmt. Das Gesetz regelt die Umsetzung.

Mit dem Gesetzesentwurf kommt der Regierungsrat dem verfassungsmässigen Auftrag aus der Volksabstimmung vom 26. November 2023 nach. Der Gesetzesentwurf enthält Bestimmungen zum Verfahren von Gemeindefusionen. Er legt ausserdem die Voraussetzungen für administrative und finanzielle Unterstützung an Gemeinden, welche sich zusammenschliessen wollen, fest.

Der Regierungsrat lädt die Gemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. März 2026. Interessierte können die Unterlagen online abrufen unter www.ar.ch/vernehmlassungen
 

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