Mit dem Gesetzesentwurf kommt der Regierungsrat dem verfassungsmässigen Auftrag aus der Volksabstimmung vom 26. November 2023 nach. Der Gesetzesentwurf enthält Bestimmungen zum Verfahren von Gemeindefusionen. Er legt ausserdem die Voraussetzungen für administrative und finanzielle Unterstützung an Gemeinden, welche sich zusammenschliessen wollen, fest.
Der Regierungsrat lädt die Gemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. März 2026. Interessierte können die Unterlagen online abrufen unter www.ar.ch/vernehmlassungen.