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Vernehmlassung zum Kinderbetreuungsgesetz eröffnet

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat ein Ziel aus dem Regierungsprogramm 2020-2023 zeitlich priorisiert und vorangetrieben. Er legt den Entwurf für ein Kinderbetreuungsgesetz vor und unterbreitet es der Vernehmlassung. Damit soll eine verbindliche Grundlage für staatliche Beiträge an Eltern geschaffen werden, die die familienergänzende Kinderbetreuung nutzen. 

Der Regierungsrat will die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern und den Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft angemessen Rechnung tragen. Die repräsentative Bevölkerungsbefragung "Familienmonitoring Appenzell Ausserrhoden" hatte 2018 gezeigt, dass in Appenzell Ausserrhoden derzeit nicht eine Dringlichkeit in der Schaffung von weiteren Plätzen in Kindertagesstätten besteht, sondern der Zugang durch finanzielle Beiträge verbessert werden muss. Der Regierungsrat hat sich deshalb im Regierungsprogramm 2020-2023 das Ziel gesetzt, bis 2023 gesetzliche Grundlagen sowie ein Finanzierungsmodell für erwerbskompatible Tagesstrukturen zu schaffen.

Dieses Ziel wurde vom Regierungsrat nun zeitlich stark priorisiert, weil der Kanton und insbesondere die Gemeinden von Bundessubventionen bis zu 6 Mio. Franken profitieren können, wenn das Kinderbetreuungsgesetz wie geplant am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Ausserdem hat die Situation im Frühling 2020, als die Kindertagesstätten vom Bund während der sich zuspitzenden Lage der Covid-19-Epidemie als systemrelevant eingestuft wurden und offen bleiben mussten, gezeigt, wie wichtig die ausserfamiliären Strukturen für die Kinderbetreuung sind. Damit wurde auch deutlich, dass deren Finanzierung in Appenzell Ausserrhoden auf eine verbindliche und nachhaltige gesetzliche Basis gestellt werden muss.

Im Kinderbetreuungsgesetz wird eine sogenannte Subjektfinanzierung vorgeschlagen. Das bedeutet, dass nicht etwa Kindertagesstätten oder Tagesfamilien direkt subventioniert werden, sondern dass die Eltern Beiträge erhalten. Die Beiträge sind abgestuft nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern und sollen zu 75 % von der Wohngemeinde und zu 25 % vom Kanton getragen werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. März 2021. Interessierte können die Unterlagen online abrufen unter www.ar.ch/vernehmlassungen. Weitere Infos finden Sie auch auf der Seite der Abteilung Chancengleichheit.

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