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Vernehmlassung zur Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes eröffnet

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes in die Vernehmlassung. Er schlägt Anpassungen am Ressourcenausgleich und eine Neugestaltung des Lastenausgleichs vor.

Das bestehende Ausserrhoder Finanzausgleichssystem ist grundsätzlich ein einfaches und übersichtliches System. Durch die Verknüpfung von Ressourcen- und Lastenausgleichselementen, der unterschiedlichen Gewichtung der Steuerkraft sowie der Ausgestaltung von Indikatoren und Berechnungsmethoden wird die Transparenz aber beeinträchtigt. Gleichzeitig werden dadurch auch Fehlanreize geschaffen, die einem ausgewogenen Verhältnis der Steuerbelastung unter den Gemeinden entgegenwirken. Daher schlägt der Regierungsrat eine Neugestaltung des Finanzausgleichs vor.

Auf ressourcenschwächste Gemeinden fokussieren

Der Ressourcenausgleich wird zielgerichteter ausgestaltet. Neu soll eine fixe Abschöpfungsquote bei den ressourcenstarken Gemeinden und eine fixe Ausstattungsquote mit neutraler Zone für ressourcenschwache Gemeinden eingeführt werden. Gemeinden, deren Steuerkraft in der neutralen Zone liegt, erhalten keinen Ressourcenausgleich. Dadurch wird die Ausgleichswirkung auf die ressourcenschwächsten Gemeinden fokussiert. Die Abschöpfungsquote wird erhöht, da ein horizontaler Ressourcenausgleich die grösste Wirkung auf die Reduktion von Unterschieden in der finanziellen Leistungsfähigkeit von Gemeinden hat.

Lastenausgleich soll breitere Wirksamkeit erreichen

Beim Lastenausgleich sollen zwei neue Ausgleichsinstrumente eingeführt werden: ein geografisch-topografischer Lastenausgleich (GLA) und ein soziodemografischer Lastenausgleich (SLA). Die Bemessung basiert auf mehreren strukturellen öffentlich zugänglichen und von den involvierten Parteien nicht direkt beeinflussbaren Indikatoren. Dadurch werden, dem Sinn eines Lastenausgleichs entsprechend, strukturell bedingte Sonderlasten der Gemeinden ausgeglichen. Die Finanzierung des Lastenausgleichs soll durch den Kanton erfolgen.

Mit der vorliegenden Neugestaltung des Finanzausgleichs wird das System transparenter und besser steuerbar. Die Ziele des Finanzausgleichs werden durch die Fokussierung der Ausgleichsleistungen auf die finanzschwächsten Gemeinden besser erreicht. Zudem können die Ausgleichsinstrumente bei Zusammenschlüssen von Gemeinden weitergeführt werden. 

Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2023. Interessierte können die Unterlagen online abrufen unter www.ar.ch/vernehmlassungen.

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