Die eidgenössische Zollverwaltung (EZV) überprüft den schweizerischen Alkoholmarkt und erhebt Steuern auf die konsumierten Spirituosen. Die Besteuerung von alkoholischen Getränken soll helfen, den Konsum zu reduzieren. Parallel wird die Steuer als Beitrag zur Entschädigung der durch den Alkoholkonsum verursachten sozialen Kosten eingesetzt. Der Reinertrag aus der Steuer geht zu 90 % an den Bund und zu 10 % an die Kantone. Die Spirituosensteuer ist zweckgebunden und muss zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch verwendet werden.
Die Ausschüttung der EZV für Appenzell Ausserrhoden im 2021 betrug 173'460 Franken. Der Regierungsrat hat nun 164'400 Franken an Institutionen und Organisationen zugeteilt, die im Suchtbereich tätig sind. Beiträge erhalten haben FOSUMOS, die Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell Ausserrhoden, die Trägerschaft Verband Chancengleichheit und Optimierung, der Fachverband Sucht sowie die Stiftung Sucht Schweiz. Der Restbetrag wurde dem Fond zugewiesen. Damit beträgt der Fondsbestand neu 144'600 Franken.