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Vogelgrippe

Im Kanton Thurgau wurde das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Einige Ausserrhoder Geflügelhaltungen befinden sich im Beobachtungsgebiet.

Im Kanton Thurgau wurde am 9. Dezember das Vogelgrippevirus bei einer Möwe nachgewiesen. Es handelt sich um den zweiten Fall dieses Jahr in der Schweiz. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat aufgrund dieser Situation neue Bestimmungen erlassen, die eine Ausbreitung des Virus verhindern und das Geflügel schützen sollen.

Um das Ufer des Bodensees besteht in einem drei Kilometer breiten Streifen das sogenannte Beobachtungsgebiet. Betriebe, die sich im Beobachtungsgebiet befinden, werden vom Veterinäramt angeschrieben.

Die Massnahmen für Geflügelhaltende im Beobachtungsgebiet finden Sie unter www.ar.ch/vogelgrippe

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