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Vogelgrippe - Geltende Schutzmassnahmen verlängert

Die seit dem 27. Mai 2023 gelten Schutzmassnahmen für Geflügel wurden bis 15. Oktober 2023 verlängert.

Zur Eindämmung des Vogelgrippe-Virus galten im Winter 2022/23 in der ganzen Schweiz Schutzmassnahmen. Im Frühling entschärfte sich die Seuchenlage. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hob die nationalen Schutzmassnahmen auf und erliess per 27. Mai die Verordnung, dass die Kantone bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln örtlich begrenzte Massnahmen ergreifen. Seither ist die Vogelgrippe in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Thurgau und Waadt in Brutgebieten von Lachmöwen aufgetreten. Es ist nach wie vor nicht ausgeschlossen, dass sie auf das Hausgeflügel übergreift. Das BLV verlängert deshalb die geltende Verordnung bis am 15. Oktober 2023.

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