Inhalt

News Suchergebnis

Volksinitiative „Starke Ausserrhoder Gemeinden“: Regierungsrat überweist Gegenvorschlag an Kantonsrat

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden favorisiert nach wie vor eine Reduktion der Anzahl Gemeinden von heute zwanzig auf neu vier. Nach Auswertung der Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Starke Ausserrhoder Gemeinden“ überweist der Regierungsrat diesen an den Kantonsrat. 

Im Rahmen der Vernehmlassung zu einem Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Starke Ausserrhoder Gemeinden“ gingen 42 Antworten ein. Zur Diskussion standen drei Varianten. Variante 1 sieht eine Reduktion der Anzahl Gemeinden von heute 20 auf neu 4 vor (starke Reduktion). Variante 2 sieht eine Reduktion der Anzahl Gemeinden von heute 20 auf neu 4 bis 16 Gemeinden vor (mittlere Reduktion). Variante 3 sieht eine Streichung der Namen der Gemeinden aus der Verfassung und die Aufnahme einer neuen Rechtsgrundlage in der Verfassung über die administrative und finanzielle Unterstützung von Gemeindefusionen vor (keine Reduktion). Variante 3 entspricht inhaltlich weitgehend der ursprünglichen Initiative.

Die Teilnehmenden an der Vernehmlassung haben sich eingehend mit den drei Varianten auseinandergesetzt. Der Regierungsrat stellt fest, dass keine der drei Varianten in der Beurteilung deutlich bevorzugt oder verworfen worden ist. Die Fragen aus der Vernehmlassung beziehen sich meist auf finanzielle Aspekte. Daneben wurden Fragen zum weiteren Vorgehen, zur Beteiligung der Gemeinden, zu emotionalen Aspekten und zu unbekannten Risiken gestellt.

Der Regierungsrat hat unter Berücksichtigung der eingegangenen Antworten die zur Diskussion gestellten drei Varianten erneut geprüft. Er lehnt die Volksinitiative nach wie vor ab. Für ihn überwiegen weiterhin die Argumente, die für einen Gegenvorschlag mit neu vier Gemeinden sprechen (Variante 1). Auch die Ergebnisse der Vernehmlassung bestärken den Regierungsrat, diese Stossrichtung weiter zu verfolgen. 

Würde der Gegenvorschlag durch die Stimmberechtigten angenommen, würde die Kantonsverfassung mit dem Auftrag ergänzt, die bestehenden zwanzig Gemeinden zu vier Gemeinden zusammenzulegen. Um diesen Auftrag aus der Verfassung umzusetzen, müssten verschiedene Massnahmen auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene getroffen werden. Der Vollzug dieses weitreichenden Beschlusses bräuchte Zeit und verschiedene Gesetzesanpassungen.

Dem Regierungsrat ist klar, dass ein solch umfassendes Projekt sehr anspruchsvoll ist. Es müsste zwingend gemeinsam mit den Gemeinden umgesetzt werden. Sehr wichtig ist dem Regierungsrat, dass über die personellen Auswirkungen frühzeitig und umfassend orientiert wird und dass die erforderlichen Massnahmen vorausschauend geplant werden. Der Regierungsrat ist grundsätzlich bereit, kantonale Ausgleichszahlungen für Veränderungen bei den Steuerfüssen zu prüfen. Der Bericht und Antrag zu Handen des Kantonsrats enthält entsprechende modellhafte Berechnungen. Diese sind zwar naturgemäss noch sehr ungenau, erlauben aber doch einen Blick auf eine Entwicklung, die in der Grössenordnung stimmen dürfte. Demnach zeichnet sich für den Grossteil der Gemeinden eine Senkung des Steuerfusses ab.

Der Regierungsrat hat das Geschäft zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Dieser wird sich mit der Vorlage voraussichtlich im Herbst 2021 befassen. Die Unterlagen sind bei den Materialien des Kantonsrates abrufbar.

Zusätzliche Informationen