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Vollzug der Aufgaben des Wehrpflichtersatzes übernommen

Neu übernimmt die Abteilung Wehrpflichtersatz von Appenzell Ausserrhoden den Vollzug der Aufgaben des Wehrpflichtersatzes des Kantons Appenzell Innerrhoden.

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden freut sich, gestützt auf die neue Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen, den Vollzug der Aufgaben des Wehrpflichtersatzes auch für den Kanton Appenzell Innerrhoden sicherzustellen. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Kanton Appenzell Innerrhoden zugestimmt. Die Vereinbarung wird rückwirkend ab 1. Januar 2022 angewendet.

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