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Weitere Lockerungen – mit Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln

Am kommenden Montag, 11. Mai 2020, werden weitere Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus gelockert. Deshalb wird das Contact Tracing verstärkt. Besuche von Personen, die in Spitälern und Heimen sind, werden unter strikten Einschränkungen möglich. Schulen setzen Schutz- und Betriebskonzepte um. Damit kann der Unterricht an den obligatorischen Schulen wieder aufgenommen werden.

Verstärktes Contact Tracing

Durch die Lockerung der Massnahmen gegen das Coronavirus gewinnt das frühzeitige Erkennen und Unterbrechen von Ansteckungsketten wieder an Bedeutung. Appenzell Ausserrhoden verstärkt unter Federführung des Bundes die Nachverfolgung von Kontaktpersonen (Contact Tracing) bei Neuansteckungen mit dem Coronavirus. Das Nachverfolgen wird durch den Ausserrhoder Zivilschutz in enger Absprache mit dem kantonsärztlichen Dienst durchgeführt.

Kontaktpersonen, die möglicherweise durch eine erkrankte Person infiziert wurden, werden beim Contact Tracing über das bestehende Risiko einer möglichen Ansteckung informiert. Sie werden aufgefordert sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben und während dieser Zeit täglich zu ihrem physischen Befinden befragt. In der jetzigen Phase empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), dass alle Personen mit verdächtigen Symptomen sich auf Coronaviren testen lassen.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden ruft die Bevölkerung des Kantons auf, weiterhin Verantwortung zu übernehmen. Um die bisherigen Erfolge beim Eindämmen der Pandemie nicht zu gefährden, müssen alle Personen die vorgegebenen Verhaltens- und Hygieneregeln weiterhin einhalten. Dank dem Mitwirken der Bevölkerung und guten Schutzkonzepten ist es möglich, dass nun ein weiterer Teil des öffentlichen Lebens wieder stattfinden kann.

Besuchsregelung in Spitälern und Heimen

Der kantonsärztliche Dienst hat eine Weisung zur Besuchsregelung in Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung erlassen. Besuche in den genannten Institutionen sind nur unter Einhaltung von strengen Auflagen möglich. Besuche sind etwa möglich, wenn dafür ein geeigneter Ort zur Verfügung steht – wie Aussensitzplätze, Besucherboxen oder separate, vom Betrieb der Institutionen getrennte Räume. Die Distanz- und Hygieneregeln des BAG müssen jederzeit eingehalten werden. Während der Besuchszeit müssen Besuchende und die besuchten Personen eine Hygienemaske tragen, ausser es gibt eine Infektionsschutzwand zur Trennung. Die Leitung der Institution kann in ausserordentlichen Situationen Ausnahmen vorsehen, z.B. in palliativen Situationen.

Wiedereröffnung der Schulen

Die obligatorischen Schulen in Appenzell Ausserrhoden werden am kommenden Montag, 11. Mai 2020, den Unterricht in allen Fächern und in ganzen Klassen wieder aufnehmen. Für alle Lernenden gilt die Schulpflicht. Ein eigens vom Departement Bildung und Kultur entwickeltes Schutz- und Betriebskonzept regelt den Unterricht an Volks-, Sonder- und Musikschulen. In den vergangenen Tagen haben die Schulen entsprechende Massnahmen umgesetzt. Lernende und Lehrende müssen sich strikt an die Hygieneregeln halten. Die Distanzhalte- und Versammlungsvorschriften werden dem Alter der Lernenden und der Situation angepasst. Auch sind die Schutzmassnahmen zur Verhinderung einer Verbreitung des Virus immer wieder Thema im Unterricht.

Seit dem 16. März 2020 arbeiteten die Schülerinnen und Schüler der Volks-, Sonder- und Musikschulen von zuhause aus und erhielten Fernunterricht. Zwar konnten dabei nicht alle Inhalte des Unterrichts in gleichem Mass behandelt werden. Trotzdem sollten bei den Lernenden keine grossen Wissenslücken entstanden sein. Mit viel Engagement haben die Schulleiterinnen und Schulleiter, die Lehr- und Fachpersonen, die Lernenden und die Eltern/Erziehungsberechtigten das Beste aus der coronabedingten Schulsituation gemacht.

Am 8. Juni sollen in einem zweiten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat Ende Mai 2020 beschliessen. Die gymnasialen Prüfungen an der Kantonsschule Trogen finden schriftlich statt; wenige mündliche Prüfungen gibt es nur dort, wo keine schriftlichen vorgesehen sind.

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