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Zeitliche Verzögerungen bei den Veranlagungen

Die Kantonale Steuerverwaltung hat im Jahre 2022 eine neue Softwarelösung eingeführt. Die Umstellung hat erhebliche personelle Ressourcen gebunden. Aus diesem Grund ist immer noch mit zeitlichen Verzögerungen bei den Veranlagungen zu rechnen. Die Bearbeitung der Steuerdossiers erfolgt grundsätzlich nach dem Prinzip, wer zuerst einreicht, wird zuerst veranlagt. Füllen Sie die Steuererklärung mit dem eSteuern Client aus und reichen Sie diese elektronisch ein. Mit diesem Vorgehen erleichtern Sie uns ebenfalls eine effizientere Verarbeitung der Steuerdaten. 

Das Vorziehen der Steuerveranlagung ist in begründeten Fällen möglich, sofern die Steuerfaktoren für amtliche oder vertragliche Zwecke benötigt werden. Die provisorischen Steuerfaktoren aller noch nicht veranlagten Steuerperioden können Sie jederzeit anpassen lassen, damit insbesondere aus Verzinsung möglichst keine Nachteile entstehen (www.ar.ch/steuerbezug -> Onlineformular unter Zahlungsvereinbarung für vorläufige Rechnungen).

 Wir danken für Ihr Verständnis.

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