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Zweite Auffrischimpfung gegen Selbstzahlung möglich

Eine zweite Booster-Impfung ist aktuell nur für schwer immunsupprimierte Personen mit ärztlichem Attest zugelassen. Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder können neu im Kanton St.Gallen gegen Selbstzahlung auch eine zweite Booster-Impfung aus nicht medizinischen Gründen erhalten.

Der Schutz vor einer schweren Covid-Erkrankung ist für Personen mit einer vollständigen Grundimmunisierung auch nach mehreren Monaten nach wie vor sehr gut. Aus diesem Grund ist eine zweite Booster-Impfung nur für Personen mit ärztlichem Attest notwendig. Für alle anderen Personen ist eine weitere, zweite Auffrischimpfung weder durch Swissmedic zugelassen noch durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF empfohlen. Dennoch hat der Bundesrat entschieden, dass die Kantone eine zweite Booster-Impfung auf eigenen Wunsch gegen Selbstzahlung grundsätzlich ermöglichen können.

Deshalb hat der Kanton Appenzell Ausserrhoden eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kanton St. Gallen getroffen, mit der Synergien genutzt werden können. Ab dem 29. Juni 2022 können Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder sich im Kanton St.Gallen auf eigenen Wunsch auch ohne medizinischen Grund eine zweite Auffrischimpfung gegen Covid-19 verabreichen lassen, wenn die letzte Impfung mindestens 4 Monate zurückliegt und die Person mindestens 12 Jahre alt ist:

  • Die Impfung wird in den vier Impfzentren in Buchs, Rapperswil-Jona, St.Gallen und Wil angeboten.
  • Die Impfung ist nur mit Voranmeldung über www.wir-impfen.ch möglich.
  • Da die zweite Auffrischimpfung weder zugelassen noch empfohlen ist, muss die Person die Haftung für die Impfung selber übernehmen. Dazu ist eine Unterschrift vor Ort notwendig.
  • Die Kosten für die nicht medizinisch bedingten Auffrischimpfungen betragen 60 Franken und müssen selber getragen werden.

Weitere Informationen zum Impfen sind auf www.ar.ch/corona abrufbar.

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