Der Bundesrat hat Ende November beschlossen, die Klimaschutz-Verordnung zusammen mit dem Klima- und Innovationsgesetz per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Das Gesetz definiert, dass der Schweizer Gebäudepark ab 2050 keine Treibhausgase mehr ausstossen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Bund weitere Impulse in spezifischen Bereichen, bei welchen die bisherige Förderung zu wenig greift. Während zehn Jahren stellt der Bund dafür jährlich 200 Millionen Franken zur Verfügung. Der Vollzug dieses so genannten Impulsprogramms obliegt den Kantonen und erfolgt im Rahmen der bestehenden Strukturen. Für Appenzell Ausserrhoden bedeutet dies eine Anpassung oder ein Ersatz einzelner Gebäudeprogramm-Massnahmen per 1. Januar 2025.
Die Bedingungen und Massnahmenbeschriebe sind vom Bund vorgegeben und für die Kantone verbindlich. Primär werden die Gelder des Impulsprogrammes in drei Bereichen eingesetzt. So wird der Ersatz von grösseren Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizungen mit einer Leistung über 70 kW durch Heizsysteme gefördert, die erneuerbare Energien nutzen. Auch wird die Erstinstallation des Wärmeverteilsystems beim Ersatz von dezentralen Elektrodirektheizungen oder dezentralen fossilen Heizungen durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mit mindestens 15'000 Franken pro Gebäude unterstützt. Zudem werden umfassende Effizienzmassnahmen im Gebäudebereich gefördert. Dabei ändert sich für Gebäudebesitzende in Appenzell Ausserrhoden nichts, da der Bonus für umfassende Gebäudehüllensanierungen bereits seit mehreren Jahren Bestandteil des bestehenden Ausserrhoder Förderprogramms ist.
Beitragsgesuche für die neuen Massnahmen können ab dem 13. Januar 2025 unter portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar erfasst werden. Das kantonale Förderprogramm Energie 2021 Plus ist auf www.energie.ar.ch unter der Rubrik "Förderung" einsehbar. Die angepassten Massnahmen und Bedingungen werden ab dem 1. Januar 2025 aufgeschaltet.