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Mitwirkung zu den Eignungsgebieten für Grosswindkraftanlagen startet

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat sechs Eignungsgebiete für Grosswindkraftanlagen festgelegt. Mit der Anpassung des kantonalen Richtplans will er dafür nun die nötige planerische Grundlage für die Umsetzung schaffen. Am 5. Februar startet die öffentliche Mitwirkung, mit der der Regierungsrat nun alle sechs Eignungsgebiete zur Diskussion stellt. Die Bevölkerung ist eingeladen, bis am 26. April mitzuwirken.

Das 2017 revidierte Energiegesetz zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung im Richtplan festzulegen. Als geeignet eingestuft werden in Appenzell Ausserrhoden die Gebiete Waldegg (Speicher/Teufen), Honegg (Trogen/Wald), Gstalden (Heiden/Wald), Hochhamm (Urnäsch), Sommersberg/Suruggen (Gais/Trogen) und Sonder (Walzenhausen/Wolfhalden).

Am 5. Februar startet das öffentliche Mitwirkungsverfahren für diese Anpassung des kantonalen Richtplans. Die Bevölkerung ist zum Mitwirken bis zum 26. April 2024 eingeladen. Auf der Website www.ar.ch/windenergie können sich Interessierte über die Planung informieren und sich einbringen. Die Rückmeldungen zur Mitwirkung werden ab Mai ausgewertet und in einen Mitwirkungsbericht verfasst. Dieser wird voraussichtlich bis in das 3. Quartal 2024 erarbeitetet. Der Regierungsrat wird die vorliegende Richtplananpassung basierend auf dem Mitwirkungsergebnis überprüfen und anschliessend erlassen. Die Richtplananpassung ist später durch den Ausserrhoder Kantonsrat und den Bund zu genehmigen.

Zwei Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung

Damit die Bevölkerung im Vorfeld über das Vorhaben direkt informiert wird, setzt das Departement Bau und Volkswirtschaft zwei öffentliche Informationsveranstaltungen an, und zwar am 14. Februar in Teufen und am 20. Februar in Heiden. An den beiden Anlässen erläutern Regierungsrat Dölf Biasotto sowie Mitarbeitende der federführenden kantonalen Amtsstellen der interessierten Bevölkerung die vorgesehene Richtplananpassung und klären Fragen. Die Anlässe sind kostenlos; eine Anmeldung aus organisatorischen Gründen via www.ar.ch/windenergie ist erwünscht. Dort sind auch detaillierte Informationen zu den Veranstaltungen, zur Vernehmlassung und zur Mitwirkung sowie zur Windenergie in Appenzell Ausserrhoden aufgeschaltet.

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Geeignete Gebiete für Grosswindkraftanlagen

  • Bis ins Jahr 2035 sollen in Appenzell Ausserrhoden mindestens 40 Prozent des kantonalen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien aus dem Kanton gedeckt werden. Die Windenergie kann dazu einen massgeblichen Anteil leisten.
  • Geeignete Gebiete müssen von allen Kantonen festgelegt werden. In Appenzell Ausserrhoden wurde dazu die Studie "Ermittlung Eignungsgebiete Windenergie Appenzell Ausserrhoden" erarbeitet. Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat darin elf Gebiete als prinzipiell geeignet beurteilt; fünf wurden aus Gründen des Landschaftsschutzes, des geringen Potenzials oder der Siedlungsstruktur aber bereits wieder ausgeschlossen.
  • Die Gebiete sind das Resultat einer sorgfältig erarbeiten Interessenabwägung, die Nutz- und Schutzinteressen einander gegenüberstellt.
  • Im aktuell gültigen Ausserrhoder Richtplan sind als Resultat der ersten Windenergiestudie 2012 bisher drei Standorte (Hochalp, Hochhamm, Suruggen) als Eignungsgebiete für Windkraftanlagen festgehalten. Basierend auf dem aktualisierten Windatlas der Schweiz konnten weitere Gebiete eruiert werden.
  • Der Regierungsrat stellt mit der geplanten Anpassung des kantonalen Richtplans nun sechs Eignungsgebiete für Grosswindkraftanlagen zur Diskussion.
     

Zusätzliche Informationen

Departement Bau und Volkswirtschaft

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 51