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Tempo-30-Zone Schwellbrunn wird eingeführt

Im Dorfkern von Schwellbrunn wird eine Tempo-30-Zone eingeführt. Gegen die Publikation der Verkehrsanordnung sind keine Einsprachen eingegangen. Die Gemeinde und das kantonale Tiefbauamt planen daher die Umsetzung bereits auf Anfang des kommenden Jahres. Die Tempo-30-Zone kann unabhängig von der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt signalisiert werden.

Im vergangenen November lag die Verkehrsanordnung für die Einführung einer Tempo-30-Zone im Dorfkern von Schwellbrunn öffentlich auf. Zeitgleich erfolgte die Planauflage für die Erneuerung und Neugestaltung der Ortsdurchfahrt auf dem Abschnitt "Im Rank – Löwen". Die beiden Vorhaben sind aufeinander abgestimmt, können jedoch unabhängig realisiert werden.

Die Tempo-30-Zone umfasst die Kantonsstrassen im Dorfkern von Schwellbrunn mit dem geschützten Ortsbild von nationaler Bedeutung. Hinzu kommen die Sonnenbergstrasse, die Strasse Hinter dem Dorf, ein Teil der Strasse Geren und die Strasse Weier. Im Perimeter der Tempo-30-Zone wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt, und der einzige Fussgängerstreifen wird aufgehoben.

Nachdem gegen die Verkehrsanordnung keine Einsprachen eingegangen sind, wollen die Verantwortlichen die Umsetzung der Tempo-30-Zone gleich zu Beginn des kommenden Jahres an die Hand nehmen. Sobald die Signaltafeln geliefert sind und es das Wetter zulässt, wird das kantonale Tiefbauamt die Signale und Markierungen anbringen.

Beim Projekt Erneuerung und Gestaltung der Ortsdurchfahrt sind noch mehrere Anliegen von Anstösserinnen und Anstössern eingegangen, die vom Tiefbauamt behandelt werden. Diese Bauarbeiten können wegen der laufenden Baustelle im Risiwald nicht vor 2026 starten.

Zusätzliche Informationen

Departement Bau und Volkswirtschaft

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9102 Herisau
T: +41 71 353 65 51