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Empfehlungen HRM2

Behandlung der Neubewertungsreserve

Anlässlich der Revisionen sind zum Thema Neubewertungsreserve diverse Unklarheiten aufgetreten. Dieser Sachverhalt hat das Departement Finanzen als kantonale Finanzaufsicht veranlasst, eine Empfehlung zur Handhabung der Neubewertungsreserve auszuarbeiten. 

Zusätzliche Informationen

Amt für Finanzen

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11