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Das Personalamt ist für die Personalfragen der Arbeitgeber sowie der Angestellten zuständig. Es unterstützt den Regierungsrat und die Organisationseinheiten in der Umsetzung der Personalpolitik und in der Anwendung des Personalrechts.

Es berät die Führungsverantwortlichen in ihren Personalaufgaben und hilft bei der ziel­gerichteten Gewinnung und Entwicklung sowie der Erhaltung von qualifizierten Mitarbeitenden. Es stellt geeignete Instrumente zur Erfüllung personeller Aufgaben bereit.

Zusätzliche Informationen

Personalamt

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 72

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