Inhalt
Das Personalamt ist für die Personalfragen der Arbeitgeber sowie der Angestellten zuständig. Es unterstützt den Regierungsrat und die Organisationseinheiten in der Umsetzung der Personalpolitik und in der Anwendung des Personalrechts.
Es berät die Führungsverantwortlichen in ihren Personalaufgaben und hilft bei der zielgerichteten Gewinnung und Entwicklung sowie der Erhaltung von qualifizierten Mitarbeitenden. Es stellt geeignete Instrumente zur Erfüllung personeller Aufgaben bereit.