Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) überprüft den schweizerischen Alkoholmarkt und erhebt Steuern auf die konsumierten Spirituosen. Die Besteuerung von alkoholischen Getränken soll helfen, den Konsum zu reduzieren. Parallel wird die Steuer als Beitrag zur Entschädigung der durch den Alkoholkonsum verursachten sozialen Kosten eingesetzt. Der Reinertrag aus der Steuer geht zu 90 % an den Bund und zu 10 % an die Kantone. Die Spirituosensteuer ist zweckgebunden und muss zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch verwendet werden.
Die Ausschüttung des BAZG für Appenzell Ausserrhoden im Jahr 2023 betrug 168'583 Franken. Der Regierungsrat hat nun 140'300 Franken an Institutionen und Organisationen weiter verteilt, die im Suchtbereich tätig sind. Beiträge erhalten die Organisation Sucht Schweiz, der Fachverband Sucht, die Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell Ausserrhoden, das Blaue Kreuz Schweiz, die Arbeitsgemeinschaft für Tabakprävention sowie das psychiatrische Zentrum Appenzell Ausserrhoden. Der Fondsbestand beträgt damit neu 191'745 Franken.