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Trinkwasser

Öffentliche Trinkwasserversorgung

Im öffentlichen Trinkwasser werden die geltenden gesetzlichen Höchstwerte eingehalten. Das Interkantonale Labor (IKL) hat seit 2021 das öffentliche Trinkwasser aller Wasserversorgungen im Kanton auf PFAS untersucht. Weitere Untersuchungen werden risikobasiert durchgeführt.

Die geltenden PFAS-Höchstwerte im Trinkwasser werden derzeit überarbeitet, in Anlehnung an die Vorgaben in der EU. Die neuen, strengeren Werte treten voraussichtlich 2026 in Kraft. Auch diese zukünftigen Höchstwerte werden bereits heute in allen Gemeinden im öffentlichen Trinkwasser eigehalten.

Private Trinkwasserquellen

Private Quellen, die als Trinkwasser genutzt werden, unterstehen nicht dem Lebensmittelrecht. Das Trinken dieses Wassers liegt in der Eigenverantwortung der Nutzerinnen und Nutzer. Der Kanton kann keine Aussage zu privaten Trinkwasserquellen macheInsbesondere im Vorder- und Mittelland wird Bezügerinnen und Bezügern von privaten Trinkwasserquellen empfohlen, ihr Quellwasser auf mögliche gesundheitsgefährdende Stoffe (u.a. PFAS) untersuchen zu lassen (siehe kantonale Angebote). 

Zusätzliche Informationen

Kontaktstelle PFAS- Gesamtkoordination:

Departement Gesundheit und Soziales

Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 92