Inhalt

Wann soll Hilfe in Anspruch genommen werden?

Sofort

  • Wenn die Reaktionen auf das Ereignis so stark sind, dass lebenswichtige Handlungen nicht mehr gewährleistet sind (z.B. Essen, Schlafen, Körperpflege, Schutz und Fürsorge für sich selbst oder für anvertraute Personen, insbesondere Kinder).
  • Wenn die Welt so chaotisch und verrückt wird, dass man es nicht mehr ertragen kann.
     

Später

  • Wenn nach 4 Wochen die Reaktionen nicht deutlich abgenommen haben.
  • Wenn Sie oft von Albträumen gequält werden, an Schlafstörungen leiden oder das Ereignis immer wieder im Schlaf oder im Wachzustand "nacherleben".
  • Wenn Sie Ihr früheres Alltagsleben nicht wieder finden, sich verändert fühlen oder ruhelos geworden sind.

Wo finde ich zusätzliche Hilfe?

Bei Ihrem Hausarzt, bei Psychiatern, Psychologen und Sozialpsychologischen Beratungsstellenoder - oder über die Telefonnummern

  • 143 (Die dargebotene Hand)
  • 144 (Sanitätsnotruf)

Zusätzliche Informationen

Abteilung Bevölkerungsschutz

Schützenstrasse 1
Postfach
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 17