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Stimmrechtsbeschwerden abgewiesen

Der Regierungsrat weist zwei Stimmrechtsbeschwerden gegen die Wahl des Einwohnerrates in Herisau anlässlich der Gesamterneuerungswahlen vom 16. April 2023 ab. Die Stimmrechtsbeschwerden bemängelten fehlerhafte Wahlunterlagen. Der Regierungsrat stellt fest, dass die Gemeinde Herisau rasch reagiert, öffentlich informiert und die teilweise fehlenden Wahlzettel an alle Stimmberechtigten nachversandt hat. Der Fehler wird sich in den Augen des Regierungsrats nicht nachteilig auf die Möglichkeit zur Willensäusserung der Stimmberechtigten auswirken.

Für die kommunalen Gesamterneuerungswahlen vom 16. April 2023 sind teilweise fehlerhafte Wahlunterlagen für die Einwohnerratswahl in Herisau versandt worden. In den fehlerhaften Wahlbroschüren fehlen die Liste 3 "Sozialdemokratische Partei (SP)" und die Liste 4 "Die Mitte"; die Listen 2 "FDP.Die Liberalen" und 5 "Grünliberale Partei Appenzellerland (GLP)" sind doppelt enthalten. Mit zwei Stimmrechtsbeschwerden wird verlangt, dass der Sachverhalt überprüft wird und, falls notwendig, geeignete Massnahmen veranlasst werden.

Mit einer Stimmrechtsbeschwerde können Unregelmässigkeiten in Bezug auf die Wahl- und Abstimmungsunterlagen, wie beispielsweise unvollständige Unterlagen, geltend gemacht werden. Der Regierungsrat stellt fest, dass die Gemeinde Herisau über den Umstand der fehlerhaften Unterlagen für die Wahl des Einwohnerrates sofort und öffentlich nach dem Versand informiert hat. Sie hat ausserdem unmittelbar einen Nachversand der fehlenden Listen 3 und 4 in die Wege geleitet und auch darüber öffentlich informiert. Aufgrund der raschen öffentlichen Informationen und dem Nachversand der fehlenden Wahlzettel an alle Stimmberechtigten kann davon ausgegangen werden, dass sich der Fehler nicht nachteilig auf die Möglichkeit zur Willensäusserung der Stimmberechtigten auswirken wird. Zudem war nur ein kleiner Teil der Unterlagen für die Wahlen in den Einwohnerrat unvollständig. Aus diesen Gründen verzichtet der Regierungsrat auf Massnahmen und weist die Stimmrechtsbeschwerde ab.

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