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Haftformen
Im Kantonalen Gefängnis ist der Vollzug folgender Haftformen möglich:
Untersuchungshaft
Untersuchungshaft ist für Angeschuldigte vorgesehen, die dringend eines Vergehens verdächtigt werden und darüber hinaus eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Fluchtgefahr
- Verdunklungsgefahr
- Gefährdung anderer durch Begehung einer neuen Straftat oder Ausführung einer angedrohten schweren Straftat
- wenn die Schwere der Straftat es verlangt, dass der Beschuldigte nicht auf freiem Fuss sein darf
Ausländerrechtliche Administrativhaft gemäss Art. 75 ff. AIG
Die ausländerrechtliche Administrativhaft kann in begründeten Fällen und aus wichtigen Gründen befristet im Kantonalgefängnis vollzogen werden. Danach ist die Administrativhaft in einer speziellen, nur zu diesem Zweck vorgesehenen Vollzugsanstalt zu vollziehen.
Auslieferungshaft
Die Auslieferungshaft ist vorgesehen zur Sicherstellung von ausländischen Staatsangehörigen, die einem anderen Staat zur Strafverfolgung oder zum Vollzug einer freiheitsbeschränkenden Sanktion übergeben werden.
Bussenvollzug
Der Bussenvollzug kommt zur Anwendung, wenn Bussen nicht bezahlt werden. Diese werden in eine Haftstrafe umgewandelt.