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Strafvollzug
In der Strafanstalt leben Männer und Frauen, die keine Gefahr für die Öffentlichkeit und nicht fluchtgefährdet sind. Das Schweizerische Strafgesetzbuch beinhaltet die gesetzliche Grundlage für unseren Auftrag (Art. 74 - Art. 92 StGB).
Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten der Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen, die Betreuung der Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und den Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen (Art. 75 Abs. 1 StGB). Zudem soll im Vollzug darauf hingewirkt werden, dass das Unrecht, das den Geschädigten zugefügt wurde, wiedergutgemacht wird.
Die Strafanstalt Gmünden ist eine kleine Anstalt mit verschiedenen Vollzugsformen. Auf dieser Grundlage kann ein individualisierter und ressourcenorientierter Vollzug angeboten werden.