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Gefängnisse Gmünden
Welche Bedeutung haben Gefängnisse für die öffentliche Sicherheit?
Die öffentliche Sicherheit ist angesichts der gewandelten Weltlage für die Bevölkerung ein wichtiges Anliegen. Das Strafrecht schützt hochrangige Rechtsgüter wie Leib und Leben, Eigentum und Vermögen. Dadurch leistet das Strafrecht einen massgeblichen Beitrag an die öffentliche Sicherheit. Das Strafrecht kann seine Schutzwirkung aber nur entfalten, wenn begangene Straftaten auch geahndet werden können. Hierzu braucht es die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte – und zu guter Letzt auch die Gefängnisse. Angeordnete Sanktionen müssen vollzogen werden können, ansonsten verliert das ganze System seine Wirksamkeit. Funktionierende Gefängnisbauten sind für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit deshalb elementar.
Weshalb braucht es den Neubau der Strafanstalt Gmünden?
Die bestehenden Gebäude der Strafanstalt Gmünden entsprechen in Bezug auf die Zellengrössen nicht mehr den Vorgaben des Bundesamtes für Justiz. Zudem ist die Bausubstanz des Normalvollzugs der Männer am Lebensende. Darüber hinaus entsprechen die Arbeitsbedingungen für die in der Strafanstalt beschäftigten Personen nicht mehr den Standards für ein gesundheitsförderndes Arbeitsklima.
Die Abteilung Spezialvollzug ist in Container-Provisorien untergebracht, die ebenfalls nicht mehr den Standards entsprechen. Hier herrschen sehr beengte Verhältnisse für die Insassen, die im gleichen Trakt leben und arbeiten. Dies wirkt sich direkt auf die Insassen aus und erschwert die Arbeit zusätzlich. Es handelt sich dabei um Insassen mit oftmals hohen psychiatrischen Auffälligkeiten und schweren Delikten. Für die sanierungsbedürftige Strafanstalt braucht es demnach wegen mangelhafter Bausubstanz und zu kleinen Zellen einen Neubau.
Weshalb reicht es nicht, einfach die bestehenden Bauten zu sanieren?
Der Männer-Spezialvollzug ist in einem Container-Provisorium untergebracht. Dies entspricht nicht mehr den Standards, vgl. vorstehender Punkt.
Die Zellengrösse des Normalvollzugs der Männer entspricht ebenfalls nicht mehr den Vorgaben. Es ist nicht möglich, diese Zellen nur im Zuge einer Sanierung zu vergrössern. Es würden Zellen fehlen, was sich wiederum auf die Zellenzahl und damit direkt auf die finanziellen Einnahmen auswirken würde (Beiträge von anderen Kantonen). Auch die mangelhafte Bausubstanz spricht gegen eine Sanierung.
Weshalb werden nicht alle Gebäude abgerissen und neu erstellt, sondern nur ein Teil davon?
Das rote Haus beherbergt die Frauenabteilung und ist in seiner Substanz noch sehr gut und von historischer Bedeutung. Die Integration des roten Hauses in das Neubauprojekt stellt eine optische Aufwertung des Gesamtprojektes dar und wird dieses finanziell weniger belasten als ein Abriss und Neubau der Frauenabteilung. Das Kantonale Gefängnis AR wurde erst im Jahr 2007 erstellt und befindet sich in einem guten Zustand.
Was ist der Unterschied zwischen der Strafanstalt Gmünden und dem Kantonalen Gefängnis AR?
Das Kantonale Gefängnis AR verfügt über 12 Haftplätze und dient der Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie dem geschlossenen Vollzug. Es ist in erster Linie für Insassen aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden vorgesehen.
In der Strafanstalt sind Gefangene untergebracht, die bereits verurteilt wurden und sich in einem Resozialisierungsprogramm befinden. Die Strafanstalt bietet den Gefangenen Arbeit im offenen Vollzug sowie die Möglichkeit des Ausgangs oder Urlaubs in Form von Belastungserprobungen, die wiederum Aufschluss über den individuellen Stand des Gefangenen im Prozess der Resozialisierung geben. Der Strafvollzug unterstützt die Gefangenen auf ihrem Weg zurück in die Gesellschaft. In die Strafanstalt können auch die anderen Kantone Gefangene einweisen (konkordatliche Aufnahmepflicht).
Die Strafanstalt Gmünden und das Kantonale Gefängnis AR bilden zusammen die Gefängnisse Gmünden.
Was bedeutet "Untersuchungshaft"?
Untersuchungshaft kann angeordnet werden, wenn eine Person dringend eines Verbrechens oder Vergehens verdächtigt wird und zudem die ernsthafte Gefahr besteht, dass die Täterschaft fliehen, Beweise beseitigen, weitere Straftaten begehen oder eine bereits angedrohte Straftat in die Tat umsetzen könnte. Das Zwangsmassnahmengericht (Einzelrichter des Kantonsgerichts) ordnet sie auf Antrag der Staatsanwaltschaft an.
Was bedeutet "Sicherheitshaft"?
Die Untersuchungshaft wird in Sicherheitshaft umgewandelt, sobald die Staatsanwaltschaft den Fall mit der Anklageschrift dem Gericht übergibt. Das Ziel ist dasselbe: Der Schutz des Strafverfahrens.
Ist mit dem Neubau der Raumbedarf für die Gefängnisse Gmünden für längere Zeit gedeckt?
Das Bauprojekt entspricht den Bedürfnissen der Gefängnisse Gmünden. Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen ist bis auf Weiteres nicht mit neuen Raumforderungen zu rechnen.
Die Gefängnisse Gmünden waren wegen hoher Personalfluktuation wiederholt in den Schlagzeilen. Kann die Anstalt noch zweckmässig betrieben werden?
Unter der neuen Leitung der Gefängnisse Gmünden hat sich die Personalfluktuation deutlich beruhigt. Die Belegung ist nach wie vor sehr gut. Der Betrieb der Strafanstalt ist gewährleistet.
Werden nach der Sanierung und dem Neubau andere, gefährlichere Insassen in Gmünden inhaftiert?
Nein, die heutige Ausrichtung der Strafvollzugsanstalt wird grundsätzlich beibehalten. Es handelt sich dabei um den offenen Strafvollzug, der für ungefährliche Gefangene vorgesehen ist. Hier steht die Wiedereingliederung im Fokus.
Kann das lokale Gewerbe nach Realisierung des Projekts mit Lieferaufträgen rechnen?
Die Gefängnisse Gmünden bestellen bereits heute in erster Linie Produkte und Leistungen lokal und aus der Umgebung. Dies wird sich auch mit der Sanierung nicht ändern. Das lokale Gewerbe kann deshalb weiterhin mit Lieferaufträgen rechnen.
Wird mit dem Neubau eine Mensa für die Mitarbeitenden der Gefängnisse, des Strassenverkehrsamts und der Regional- und Verkehrspolizei eingerichtet?
Es ist geplant, die Verpflegung der drei Betriebe aus Gründen der Synergie gemeinsam zu organisieren. Als Lieferantin bietet sich die Küche der Gefängnisse an, die ohnehin Mahlzeiten für eine grössere Anzahl Personen produziert.
Werden Kundinnen und Kunden des Strassenverkehrsamts den Gefangenen begegnen? Muss diesbezüglich etwas Besonderes beachtet werden?
Kundinnen und Kunden des Strassenverkehrsamts werden den Gefangenen nicht begegnen. Die Personenströme des Strassenverkehrsamts und der Gefängnisse sind strikte getrennt. Auf dem Areal des Strassenverkehrsamts werden sich keine Gefangenen befinden. Es wurde auch darauf geachtet, dass aus den Gebäuden keine gegenseitige Einsichtnahme möglich ist.
In anderen Kantonen gibt es ebenfalls Bauprojekte für Strafanstalten. Ist der Neubau in Gmünden trotzdem nötig? Ist Gmünden Bestandteil einer übergeordneten Planung? Wie äussern sich die umliegenden Kantone zum geplanten Neubau der Strafanstalt Gmünden?
Gmünden hat sich in der schweizerischen Strafvollzugslandschaft eine bedeutende Stellung erarbeitet. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass in Gmünden auch Frauen untergebracht sind. Gmünden ist aber auch bekannt für rasche und pragmatische Lösungen für einweisende Behörden, die einen Vollzugsplatz suchen, sowie für einen «langen Atem» bei herausfordernden Insassen. Im Ostschweizer Strafvollzugskonkordat gibt es keine weiteren Pläne für den Bau von offenen Strafvollzugsplätzen. Das Ostschweizer Strafvollzugskonkordat hat den Bedarf des Projekts ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Das Bauprojekt in Gmünden ist in der übergeordneten Anstaltsplanung der Konkordate registriert. Dies gilt im Übrigen auch für das Bauprojekt des Kantons St. Gallen in Altstätten für die Erweiterung des dortigen Regionalgefängnisses. Da die Projekte in Gmünden und in Altstätten verschiedene Haftregime betreffen, besteht zwischen den Projekten keine Konkurrenz.
Gibt es eine Garantie, dass die neugebauten Gefängnisse Gmünden mehrheitlich gut ausgelastet sein werden?
Eine Garantie für eine überwiegend gute Auslastung der Gefängnisse Gmünden gibt es nicht. Eine solche Garantie kann keine Institution für sich beanspruchen. Es sollte jedoch möglich sein, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der einweisenden Behörden durch flexible Anpassungen der Haftformen in den Gefängnissen Gmünden zu reagieren. Dies bedeutet, dass die baulichen Massnahmen so ausgerichtet werden, dass die Haftregime innerhalb der Mauern angepasst werden können.
Können andere Strafanstalten nicht auch auf die Entwicklungen in der Nachfrage reagieren?
Auch andere Strafanstalten richten ihr Angebot auf die Nachfrage aus. Die Angebotsänderungen werden jeweils im Rahmen der Strafvollzugskonkordate koordiniert. So wird gewährleistet, dass die Spezialangebote der verschiedenen Gefängnisse aufeinander abgestimmt sind.
In den grossen Kantonen der Romandie (Waadt und Genf) werden grosse neue Strafanstalten gebaut. Was bedeutet dies für die künftige Auslastung der Gefängnisse Gmünden?
In den letzten Jahren waren zwar immer wieder Personen aus der Westschweiz in Gmünden eingewiesen. Die Auslastung wird aber auch ohne Gefangene aus der Romandie hoch bleiben, da das Angebot der Gefängnisse Gmünden in der Ostschweiz etabliert ist. Die zahlenmässig grössten Einweiser waren schon immer Zürich und St. Gallen.
Kann der Kanton nicht einfach Gefängnisplätze in den umliegenden Kantonen mieten?
Im offenen Vollzug (als Ersatz für die Strafanstalt) bestehen in St. Gallen (Saxerriet) und Graubünden (Realta) Plätze. Dank des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats kann Appenzell Ausserrhoden Gefangene dort ohne Mietvertrag einweisen. Dass weiterhin eine eigene Strafanstalt betrieben werden soll, hat andere Gründe. Die wirtschaftlichen Vorteile für den Kanton spielen dabei eine wichtige Rolle (vgl. erläuternder Bericht S.7).
Als Ersatz für das Kantonale Gefängnis (Untersuchungshaft) gibt es aktuell in den umliegenden Kantonen keine Kapazitäten, aber viele Bauprojekte – z.B. in Altstätten. Dort könnten in Zukunft eventuell Plätze gemietet werden. Es gibt aber entscheidende Gründe für ein eigenes Kantonales Gefängnis. Grosse Abhängigkeiten von Dritten und der bedeutende Mehraufwand für die Ausserrhoder Strafverfolgungsbehörden sind zwei davon (vgl. erläuternder Bericht S.7/8).
In den letzten Jahren wurde im Strafvollzug das Electronic Monitoring (elektronische Überwachung, Hausarrest) eingeführt. Braucht es trotzdem immer noch eine Strafanstalt?
Das Electronic Monitoring kann höchstens die Halbgefangenschaft ersetzen. Dies ist eine Haftform, die kaum noch gebraucht wird. Den in der Strafanstalt angebotenen offenen Strafvollzug braucht es deshalb nach wie vor (vgl. erläuternder Bericht).
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